Dieses Gesetz betrifft ein internationales Abkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft. Es setzt dieses Abkommen in nationales Recht um.
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1964 +++)
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Es wird durch die gesetzlichen Vorschriften über den Tarifvertrag sowie durch die Vorschriften des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen vom 11. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 17) durchgeführt.
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Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sobald das Land Berlin seine Anwendung durch Gesetz festgestellt hat.
Dieses Gesetz tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.