Diese Anordnung bestimmt, welche Behörde für bestimmte Aufgaben im Bereich der Berufsbildung zuständig ist. Sie legt fest, dass das Bundesverwaltungsamt diese Rolle für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen übernimmt.
O 181993-02-17BGBl I1993, 304Anordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 84 des Berufsbildungsgesetzes (+++ Textnachweis ab: 13. 3.1993 +++)
O 18I.Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom
O 18II.Diese Anordnung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.