Diese Bekanntmachung informiert darüber, dass das Strompreisbremsegesetz ab dem 24. Dezember 2022 angewendet wird, nachdem die Europäische Kommission die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem Binnenmarkt festgestellt hat.
StromPBGAnwBek2022-12-28BGBl I2022, 2894Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des Strompreisbremsegesetzes (+++ Textnachweis ab: 30.12.2022 +++) StromPBGAnwBek(XXXX)Nach § 50 Satz 2 des Strompreisbremsegesetzes vom
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.