Dieses Gesetz stimmt einem Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit zu und regelt damit verbundene Ausgaben.
(+++ Textnachweis ab: 28.7.2003 +++)
EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
August 2002 unterzeichneten Zusatzabkommen zum Abkommen vom 14. November 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über Soziale Sicherheit (BGBl. 1988 II S. 26) wird zugestimmt. Das Zusatzabkommen wird nachstehend veröffentlicht.
Die Ausgaben für die Zahlung der auf Zeiten nach dem Fremdrentengesetz beruhenden Leistungen sind Ausgaben der Rentenversicherung für das Beitrittsgebiet.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.