Kurz gesagt
Dieses Gesetz regelt den Anwendungsbeginn einer spezifischen Vorschrift des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes, die sich auf die Verfügbarkeit bestimmter Kraftstoffe bezieht.
Was es regelt
- Den Zeitpunkt, ab dem § 2 Satz 1 Nummer 5 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 6 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes anzuwenden ist.
- Die Bedingung für diesen Anwendungsbeginn, nämlich eine Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen.
- Die Ermöglichung des Inverkehrbringens von Kraftstoffen nach DIN EN 15940, Ausgabe Juli 2023, in Reinform.
Wen es betrifft
- Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das die Bekanntmachung herausgibt.
- Stellen, die vom Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz betroffen sind, insbesondere hinsichtlich der Beschaffung von Fahrzeugen.
Eckpunkte
- § 2 Satz 1 Nummer 5 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 6 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes wird erst ab dem Tag angewendet, an dem eine Änderung der Kraftstoffverordnung in Kraft tritt.
- Diese Änderung muss das Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach DIN EN 15940, Ausgabe Juli 2023, in Reinform ermöglichen.
- Der Anwendungsbeginn ist der 29. Mai 2024.
- Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 10 Absatz 3 Satz 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes.
Gesetzestext
SaubFahrzeugBeschG§10Bek2024-05-28BGBl. I2024, Nr. 171Bekanntmachung nach § 10 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (+++ Textnachweis ab: 29.5.2024 +++) SaubFahrzeugBeschG§10Bek(XXXX)Aufgrund des § 10 Absatz 3 Satz 2 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes vom
- Juni 2021 (BGBl. I S. 1691), der durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b des Gesetzes vom
- Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 167) eingefügt worden ist, gibt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt: Nach § 10 Absatz 3 Satz 1 des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes ist dessen § 2 Satz 1 Nummer 5 in Verbindung mit den Sätzen 2 bis 6 erst ab dem Tag anzuwenden, an dem erstmals eine Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen vom
- Dezember 2010 (BGBl. I S. 1849), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom
- Dezember 2019 (BGBl. I S. 2739) geändert worden ist, nach dem
- Mai 2024 in Kraft tritt, die das Inverkehrbringen von Kraftstoffen nach DIN EN 15940, Ausgabe Juli 2023, in Reinform ermöglicht. Dieser Tag ist der
- Mai 2024.
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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.