Dieses Gesetz stimmt einem Abkommen und einer Durchführungsvereinbarung zwischen Deutschland und Australien zu, die die soziale Sicherheit von Personen regeln, die vorübergehend im jeweils anderen Staat arbeiten.
(+++ Textnachweis ab: 19.12.2007 +++)
EingangsformelDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Februar 2007 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt: 1.dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen ("Ergänzungsabkommen"), 2.der Vereinbarung zur Durchführung des Ergänzungsabkommens vom 9. Februar 2007 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Australien über die Soziale Sicherheit von vorübergehend im Hoheitsgebiet des anderen Staates beschäftigten Personen. Das Ergänzungsabkommen und die Durchführungsvereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vereinbarungen zur Durchführung des Ergänzungsabkommens sowie Änderungen der Durchführungsvereinbarung vom 9. Februar 2007 in Kraft zu setzen oder in Ermangelung solcher Vereinbarungen das Nähere zu regeln. Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Ergänzungsabkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden: 1.Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln zwischen den mit der Durchführung des Ergänzungsabkommens befassten Stellen sowie zwischen diesen und den betroffenen Personen, 2.das Ausstellen, die Vorlage und Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken, 3.die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Ergänzungsabkommen genannter Stellen und Behörden.
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.