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Decreet houdende de algemene uitgavenbegroting van het Waalse Gewest voor het begrotingsjaar 2022. - Addendum

Kurz gesagt

Dieses Dekret ist ein Addendum zur allgemeinen Ausgabenbegroting der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022 und legt die Haushaltsmittel für verschiedene Ausgaben fest. Es ergänzt das ursprüngliche Dekret mit deutschen und niederländischen Übersetzungen und präzisiert die Verwendung und Übertragung von Haushaltsmitteln.

Was es regelt

Wen es betrifft

Eckpunkte

Wettekst
Obsah (4)Artikel 1§ 1Artikel 2Artikel 33

22 DECEMBER 2021. - Decreet houdende de algemene uitgavenbegroting van het Waalse Gewest voor het begrotingsjaar 2022. - Addendum Bovenvermeld decreet, bekendgemaakt

het Belgisch Staatsblad van 7 maart 2022, op blz. 18409, wordt aangevuld met de volgende Nederlandse en Duitse vertalingen: 22. DEZEMBER 2021 - Dekret zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2022

(1)Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es: KAPITEL I - Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 - Die zur Deckung der Ausgaben der Wallonie für das Haushaltsjahr 2022 bestimmten Haushaltsmittel werden bereitgestellt und gemäß den Programmen und der Haushaltstabelle, die vorliegendem Dekret beigefügt und

nachfolgender Aufstellung zusammengefasst werden,

Basisartikel (Funktionsbereiche) gegliedert. Diese Tabellen geben die Veranschlagung der im Jahre 2022 zu Lasten der Haushaltsfonds anzurechnenden voraussichtlichen Ausgaben. (

Tausend EUR) Verpflichtungs- ermächtigungen Einschränkende Ausgabenfest-stellungskredite Nicht einschränkende Ausgabenfest-stellungskredite Ausgabenhaus-haltsmittel 21 605 423 19 643 311 Worunter Verpflichtungsmittel Ausgabenfest-stellungsmittel Voraussichtliche Ausgaben zu Lasten der Haushaltsfonds 420 637 422 557 Art. 2 -

den Artikeln 8, 9, 13, 17, 21, 26, 28 und 29 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, entsprechen die Wörter "Basisartikel" einer Haushaltsplanadresse. Jede Haushaltsadresse setzt sich zusammen aus: - einer Haushaltsperiode (Haushaltsjahr); - einem Fonds (Einteilung

klassische Haushaltsmittel), Haushaltsfonds, Sonderabschnitt, Geldmittel von Drittpersonen usw.); - einem Finanzzentrum, das dem Organisationsbereich entspricht; - einer Haushaltsrechnung (unter Angabe der Natur der Ausgaben und Einnahmen). Die Positionen 2 bis 5 der Haushaltsrechnung entsprechen dem Kode der wirtschaftlichen Klassifikation; - einem Funktionsbereich, der sich aus der Programmnummer (erste 3 Positionen des Funktionsbereichs), gefolgt durch eine Identifikationsnummer

nerhalb des Programms zusammensetzt. Art. 3 - Gemäß Artikel 2 Ziffer 8 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten wird das Wort "Buchführer" bzw. "Rechnungsführer", das

den gesamten

dividuellen Ernennungs- oder Bezeichnungsurkunden steht, die

Anwendung der am

  1. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, ihrer Ausführungserlasse oder sonstiger Gesetzes-, Dekrets- oder Verordnungsbestimmungen abgefasst sind, ab dem
  2. Januar 2013 durch das Wort "Kassenführer" ersetzt. Unbeschadet der im ersten Absatz erwähnten Bestimmungen und gemäß Artikel 2 Ziffer 7 und Artikel 20 desselben Dekrets vom
  3. Dezember 2011 wird der Wortlaut "gewöhnlicher Buchführer", die

den gesamten

dividuellen Ernennungs- oder Bezeichnungsurkunden stehen, die

Anwendung der am

  1. Juli 1991 koordinierten Gesetze über die Staatsbuchführung, ihrer Ausführungserlasse oder sonstiger Gesetzes-, Dekrets- oder Verordnungsbestimmungen abgefasst sind, ab dem
  2. Januar 2013 durch den Wortlaut "Einnehmer-Kassenführer" ersetzt. Art. 4 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten sind die Mitglieder der Wallonischen Regierung und der Minister für Haushalt dazu befugt, aus den Haushaltsprogrammen die notwendigen Mittel zur Durchführung von neuen EDV-Politiken oder zur Tätigung außergewöhnlicher Ausgaben auf die Basisartikel (Funktionsbereiche) "Spezifische EDV-Anwendungen" der funktionellen Programme der Organisationsbereiche, sowie aus den Haushaltsprogrammen die notwendigen Mittel für die datentechnische Unterstützung auf die Basisartikel 12.05 und 74.05 (Funktionsbereiche 039.004 (ESVG-Kode 12) und 039.012 (ESVG-Kode 74)) des Programms 12.21 (WBFIN Programm 12.039) für eWBS zu übertragen. Art. 5 -

Abweichung von Artikel L1332-3 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung werden die Haushaltsmittel des Sonderfonds für Sozialhilfe für den ursprünglichen Haushaltsplan 2022 auf 73.813.000 Euro festgelegt, unter Berücksichtigung der im September 2021 veröffentlichten Prognosen des Föderalen Planbüros für die

flation 2020, 2021 und 2022 und der bei der ursprünglichen Haushaltsplanung 2010 bestätigten strukturellen Refinanzierung

Höhe von 5.000.000 Euro. Die Neutralität der vorliegenden Maßnahme auf die Entwicklung der Haushaltsmittel des Fonds wird bei der Anpassung 2022 garantiert, wenn die endgültige Festlegung des durchschnittlichen Verbraucherpreisindex des Haushaltsjahrs 2021 berücksichtigt wird. Art. 6 -

Abweichung von Artikel L1332-4 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung werden die dem CRAC gewährten Haushaltsmittel für den ursprünglichen Haushaltsplan 2022 auf 34.635.000 Euro unter Berücksichtigung der im September 2021 veröffentlichten Prognosen des Föderalen Planbüros für die

flation 2020, 2021 und 2022 festgelegt. Die Neutralität der vorliegenden Maßnahme auf die Entwicklung der dem CRAC gewährten Haushaltsmittel wird bei der Anpassung 2022 garantiert, wenn die endgültige Festlegung des durchschnittlichen Verbraucherpreisindex des Haushaltsjahrs 2021 berücksichtigt wird. Art. 7 -

Abweichung von Artikel L1332-5 des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung werden die dem Gemeindefonds für den ursprünglichen Haushaltsplan 2022 gewährten Haushaltsmittel auf 1.346.618 Euro festgelegt, unter Berücksichtigung der im September 2021 veröffentlichten Prognosen des föderalen Planbüros für die

flation 2020, 2021 und 2022, der bei der ursprünglichen Haushaltsplanung 2009 berücksichtigten strukturellen Wiederfinanzierung i.H.v. 10.000.000 Euro sowie einer Ausstattung i.H.v 11.189.000 Euro für 2022. Die Neutralität der vorliegenden Maßnahme auf die Entwicklung der Haushaltsmittel des Fonds wird bei der Anpassung 2022 garantiert, wenn die endgültige Festlegung des durchschnittlichen Verbraucherpreisindex des Haushaltsjahrs 2021 berücksichtigt wird. Art. 8 - § 1.

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die Mitglieder der Wallonischen Regierung und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, aus den Haushaltsprogrammen die für die Besoldung des Personals notwendigen Mittel auf die Basisartikel 11.03 (Funktionsbereiche 005.002, 006.002, 007.002, 008.002, 011.003, 014.003, 016.002, 031.005 (ESVG-Kode 11)) des Wallonischen Haushaltsplanes sowie auf die Basisartikel 11.01, 11.02, 11.03, 11.04, 11.05, 11.06, 11.07, 11.08, 11.09, 11.10, 11.11, 11.14 und 11.15 (Funktionsbereiche 031.003, 031.004, 031.005, 031.006, 031.007, 031.008, 031.009, 031.010, 031.027, 031.028, 031.030, 031.011 und 031.012 (ESVG-Kode 11)) des Programms 02 (WBFIN Programm 031) des Organisationsbereichs 11 sowie auf den Basisartikel 11.11 (Funktionsbereich 015.001 (ESVG-Kode 11)) des Programms 04 (WBFIN Programm 015) des Organisationsbereichs 09 zu übertragen. § 2.

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die Mitglieder der Wallonischen Regierung und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, aus den Haushaltsprogrammen die für die Fahrtkosten notwendigen Mittel auf die Basisartikel 12.03, 12.10, 12.11, und 12.15 (Funktionsbereiche 031.015, 031.018, 031.019 031.029 (ESVG-Kode 12)) des Programms 02 (WBFIN-Programm 031) des Organisationsbereichs 11 zu übertragen. Art. 9 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die Mitglieder der Wallonischen Regierung und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, aus den Haushaltsprogrammen der Wallonischen Region die notwendigen Mittel für die Durchführung der Beschlüsse der Wallonischen Regierung bezüglich der Gehälter, Zulagen und Funktionskosten für die Bediensteten und deren Verwaltungsstruktur zu übertragen. Art. 10 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die Ministerin für den öffentlichen Dienst und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, die Haushaltsmittelübertragungen bezüglich der Entlohnungen und Zulagen der Bediensteten zwischen den verschiedenen Programmen 01 (WBFIN-Programme 001) (Funktionelle Programme) der Organisationsbereiche und dem Programm 02 (WBFIN-Programm 031) (Personalverwaltung) des Organisationsbereichs 11 des Verwaltungshaushalts der Wallonischen Region vorzunehmen. Art. 11 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die jeweils von der Funktion her zuständigen Minister, die Ministerin für den öffentlichen Dienst und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, die Haushaltsmittelübertragungen bezüglich der Funktionskredite zwischen dem Programm 01 ( WBFIN-Programm 001) (funktionelles Programm) und den anderen Programmen jedes Organisationsbereichs vorzunehmen. Art. 12 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten wird die Wallonische Regierung dazu ermächtigt, Haushaltsmittelübertragungen von den Programmen des Organisationsbereichs 02 und dem Programm 06 (WBFIN-Programm 016) des Organisationsbereichs 09 auf den Basisartikel 11.04(Funktionsbereich 014.004 (ESVG-Kode 11)) des Programms 03 (WBFIN-Programm 014) des Organisationsbereichs 09 vorzunehmen. Art. 13 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die Mitglieder der Wallonischen Regierung dazu ermächtigt, Übertragungen zwischen den Programmen des Organisationsbereichs 02 vorzunehmen. Art. 14 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die betroffenen Mitglieder der Wallonischen Regierung dazu ermächtigt, aus den Haushaltsprogrammen die notwendigen Mittel für die Durchführung des Programms "Bewertung, Vorausschau und Statistik" auf das Programm 11 (WBFIN-Programm 021) des Organisationsbereichs 09 zu übertragen. Art. 15 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Ministerpräsident, der Minister für Haushalt und der von der Funktion her zuständige Minister dazu ermächtigt, die notwendigen Haushaltsmittel vom BA 41.01 (Funktionsbereich 022.015 (ESVG-Kode 41)) "Nach-COVID 19-Fonds für den Ausweg aus der Armut" des Programms 10.02 (WBFIN-Programm 10.022) auf Basisartikel (der Funktionsbereiche) zu übertragen, die zur Finanzierung von Ausgaben

Zusammenhang mit Projekten

Verbindung mit dem Ausweg aus der Armut bestimmt sind. Art. 16 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Ministerpräsident, der Minister für Haushalt und der von der Funktion her zuständige Minister dazu ermächtigt, die notwendigen Haushaltsmittel vom BA 41.02 (Funktionsbereich 022.016 (ESVG-Kode 41)) "Nach COVID 19-Fonds für die Ausstrahlung der Wallonie" des Programms 10.02 (WBFIN-Programm 10.022) auf Basisartikel (der Funktionsbereiche) zu übertragen, die zur Finanzierung von Ausgaben

Zusammenhang mit Projekten

Verbindung mit der Ausstrahlung der Wallonie bestimmt sind. Art. 17 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten wird der Minister für Immobilienverwaltung dazu ermächtigt, Verpflichtungsermächtigungen zwischen den Programmen 23 und 31 (WBFIN-Programme 041 und 042) des Organisationsbereichs 12 zu übertragen. Art. 18 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten darf der mit der Raumordnung beauftragte Minister im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit der Zustimmung des Haushaltsministers die Verpflichtungsermächtigungen der Basisartikel (der Funktionsbereiche) der Programme 02 und 03 (WBFIN-Programme 078 und 079) des Organisationsbereichs 16 unabhängig von ihrem Betrag im Rahmen der Umsetzung des GRE von einem Programm auf ein anderes übertragen. Art. 19 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz und der Vizepräsident und Minister für Landwirtschaft für die Basisartikel (Funktionsbereiche), die

ihren Zuständigkeitsbereich fallen, sowie der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, die Verpflichtungsermächtigungen zwischen den Programmen 02, 03, 04, 05, 11, 12, 13, 14 und 15 (WBFIN-Programme 056, 057, 058, 059, 060, 061, 062, 063 und 064) des Organisationsbereichs 15 zu übertragen. Art. 20 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Minister für Landwirtschaft und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, die Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen zwischen den Programmen 02, 03 und 04 (WBFIN-Programme 056, 057 und 058) des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 23 (WBFIN-Programm 111) des Organisationsbereichs 18 zu übertragen. Art. 21 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die mit der nachhaltigen Entwicklung beauftragte Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, die Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen zwischen den Programmen 02, 11 und 12 (WBFIN-Programme 056, 060 und 061) des Organisationsbereichs 15 und dem Programm 41 (WBFIN-Programm 084) des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 10 (WBFIN-Programm 085) des Organisationsbereichs 10 sowie zwischen diesen beiden Programmen zu übertragen. Art. 22 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten ist der Minister für Raumordnung dazu ermächtigt, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen zwischen dem Basisartikel 63.14 (Funktionsbereich 079.070 des Programms 16.03 (WBFIN-Programm 16.079), und den Artikeln 63.11, 61.10 und 51.01 (Funktionsbereiche 098.023 ESVG-Kode 63)), 098.022 (ESVG-Kode 61) und 098.024 (ESVG-Kode 51)) des Programms 18.04 (WBFIN-Programm 18.098) zu übertragen, um das Programm SOWAFINAL III entsprechend den Bedürfnissen der verschiedenen Akteure zu finanzieren. Art. 23 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten wird die Regierung dazu ermächtigt, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen von den gesamten Basisartikeln (Funktionsbereichen) des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region auf die Basisartikel 41.01 und 61.01 (Funktionsbereiche 091.018 (ESVG-Kode 41) und 091.089 (ESVG-Kode 61)) des Programms 02 WBFIN-Programm 091) des Organisationsbereichs 17 und 41.01 und 61.01 (058.024 (ESVG-Kode 41) und 058.049 (ESVG-Kode 61)) des Programms 04 (WBFIN-Programm 058) des Organisationsbereichs 15 zu übertragen, um dem Wallonischen Fonds für Naturkatastrophen ("Fonds wallon des calamités naturelles") zusätzliche Dotationen zu gewähren, sowie auf den Basisartikel 01.01 (Funktionsbereich 121.001 (ESVG-Kode 01)) des Programms 01 (WBFIN-Programm 121) des Organisationsbereichs 36 zur Erhöhung der mit den Europäischen Finanzierungen verbundenen Reserve. Art. 24 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom

  1. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten darf der Minister für Klima, Energie und Mobilität mit der Zustimmung des Ministers für Haushalt die Verpflichtungs- und Ausgabenermächtigungen zwischen den folgenden Programmen übertragen: 02, 03 und 11 (WBFIN-Programme 044, 045 und 049) des Organisationsbereichs 14, Programm 13 (WBFIN-Programm 062) des Organisationsbereichs 15 und Programme 11, 31 und 41 (WBFIN-Programme 080, 083 und 084) des Organisationsbereichs
  2. Art. 25 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Minister für Klima, Energie und Mobilität und die Ministerin für Umwelt, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten und Tierschutz vorbehaltlich der Zustimmung des Ministers für Haushalt dazu ermächtigt, die Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen zwischen den folgenden Programmen zu übertragen: Programm 10 (WBFIN-Programm 085) des Organisationsbereichs 10, Programme 02, 03 und 11 (WBFIN-Programme 044, 045 und 049) des Organisationsbereichs 14, Programme 02, 03 04, 05, 11, 12, 13, 14 und 15 (WBFIN-Programme 056, 057, 058, 059, 060, 061, 062, 063 und 064) des Organisationsbereichs 15 und Programme 11, 31, 41 (WBFIN-Programme 080, 083 und 084) des Organisationsbereichs 16 im Rahmen des Wirtschaftsbelebungs-, Resilienz- und Übergangsplanes. Art. 26 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten darf der Minister für Wohnungswesen mit der Zustimmung des Ministers für Haushalt die Haushaltsmittel zwischen den Programmen 11, 12 und 41 (WBFIN-Programmen 080, 081und 084) des Organisationsbereichs 16 übertragen. Art. 27 - Die Wallonische Regierung ist befugt, für den Zuschuss, der

Anwendung der Bestimmungen von Art. D.V.19 Ziffer 3 des Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung gewährt wird, einen Höchstbetrag festzulegen. Zudem kann sie die Phasierung betreffend die Gewährung dieses Zuschusses bestimmen. Art. 28 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die betroffenen Mitglieder der Wallonischen Regierung und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, Verpflichtungsermächtigungen zwischen den Programmen des Organisationsbereichs 02 und dem Programm 06 (WBFIN-Programm 016) des Organisationsbereichs 09 und dem Programm 03 (WBFIN-Programm 014) des Organisationsbereichs 09 zu übertragen. Art. 29 - Die Wallonische Regierung wird dazu ermächtigt, den Einrichtungen des sekundären technischen Unterrichts, den Unterrichtseinrichtungen, die das Diplom eines

dustrieingenieurs erteilen, und den "Facultés universitaires de Sciences appliquées" (Universitären Fakultäten für angewandte Wissenschaft), die photovoltaische Systeme (Material zu Vorführungs- und/oder pädagogischen Zwecken) anschaffen, einen Zuschuss zu erteilen. Der Zuschuss beträgt 20 % der Gesamtkosten des gewählten Systems und wird dem Drittinvestor unmittelbar überwiesen. Art. 30 - Die

Anwendung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 10. April 2003 über die Gewährung von Zuschüssen an öffentlich-rechtliche Personen und nicht-kommerzielle Einrichtungen für die Durchführung von Studien und Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden gewährten Zuschüsse können dem Drittinvestor, der die Maßnahmen zur Renovierung aus Energiespargründen

diesen Einrichtungen finanziert, überwiesen werden. Art. 31 - Die Wallonische Regierung wird dazu ermächtigt, am

  1. April 2022 auf das bei der Belfius Bank eröffnete regionale Konto für die Sanierung überschuldeter Gemeinden folgende Beträge zu überweisen: 20.528.000 EUR, die die Zinsen der Anleihen darstellen, die im Rahmen der Sanierung der überschuldeten Gemeinden aufgenommen wurden, dies aufgrund des Abkommens vom
  2. Juli 1992, abgeändert durch den Nachtrag Nr. 16 vom
  3. Juli 2008, d.h. ein Betrag i.H.v. 14.767.000 EUR, der ab dem Verteilungsjahr 2009 an den Prozentsatz der Entwicklung angepasst wird, dem 1% ab 2010 zugefügt wird. Art. 32 - Die Wallonische Regierung wird dazu ermächtigt, auf das :bei der Belfius Bank eröffnete regionale Konto für die Sanierung überschuldeter Gemeinden folgende Beträge zu überweisen - am
  4. August 2022: 61.728.000 EUR, die dem Betrag der zusätzlichen Beteiligung der Region entsprechen (BA 41.05.40 (Funktionsbereich 091.022 (ESVG-Kode 41)) des Programms 17.02 (WBFIN-Programm 17.091)); - am
  5. Oktober 2022: 34.635.000 EUR, die der dem CRAC im Rahmen der Refinanzierung des Gemeindefonds gewährten Dotation (BA 41.06.40 (Funktionsbereich 091.023 (ESVG-Kode 41)) des Programms 17.02 (WBFIN-Programm 17.091)) entsprechen; - spätestens am
  6. Dezember 2022: 13.000.000 EUR, die der Unterstützung der Gemeinden im Rahmen der Rentenproblematik (BA 41.07.40 (Funktionsbereich 091.058 (ESVG-Kode 41)) des Programms 17.02 (WBFIN-Programm 17.091)) entsprechen. Art. 33 - Die Wallonische Regierung bestimmt die Regeln zur Verteilung der

den folgenden Basiszuwendungen bereitgestellten Haushaltsmittel: 43.07.22, 43.09.22, 43.12.12, 43.14.22, 43.15.22, 43.16.22, 43.17.22, 43.18.22, 43.20.22, 43.21.12, 43.22.12, 43.23.22, 43.24.22, 43.26.52, 43.29.53, 43.30.59, 43.31.22, 43.32.12, 43.33.52, 43.34.12, 43.35.52, 43.36.53, 43.37.59, 43.40.12, 63.03.21, 63.04.52 und 63.05.59 (Funktionsbereichen 091.059 (ESVG-Kode 43), 091.031 (ESVG-Kode 43), 091.034 (ESVG-Kode SEC 43), 091.042 (ESVG-Kode 43), 091.060 (ESVG-Kode 43), 091.061 (ESVG-Kode 43), 091.043 (ESVG-Kode 43), 091.044 (ESVG-Kode 43), 091.062 (ESVG-Kode 43), 091.063 (ESVG-Kode 43), 091.064 (ESVG-Kode 43), 091.065 (ESVG-Kode 43), 091.066 (ESVG-Kode 43), 091.067 (ESVG-Kode 43), 091.072 (ESVG-Kode 43), 091.073 (ESVG-Kode 43), 091.074 (ESVG-Kode 43), 091.075 (ESVG-Kode 43), 091.078 (ESVG-Kode 43), 091.056 (ESVG-Kode 63), 091.068 (ESVG-Kode 63) et 091.069 (ESVG-Kode 63)) des Programms 02 (WBFIN-Programm 091) des Organisationsbereichs 17. Art. 34 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten dürfen der anweisende Minister und der Minister für Haushalt bei unzureichenden Mitteln

einem Programm des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes,

sofern ein gebührender Ausgleich stattfindet, die notwendigen Mittel auf dieses Programm übertragen, damit die Zahlung dringender Ausgaben zur Beilegung von Streitsachen oder zur Vermeidung von Verzugszinsen geleistet werden kann. Art. 35 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die Mitglieder der Wallonischen Regierung dazu ermächtigt, zwischen den Haushaltsprogrammen die notwendigen Mittel für die von der Europäischen Union mitfinanzierten Programme zu übertragen, einschließlich der MwSt.

Verbindung mit den Ausgaben des Wirtschaftsbelebungs- und Resilienzplans. Art. 36 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Haushaltsminister und die von der Funktion her zuständigen Minister dazu ermächtigt, von der BA 01.02 (Funktionsbereich 122.001 (ESVG-Kode 01)) "Wirtschaftsbelebungsplan der Wallonie" und von der BA 01.03 (Funktionsbereich 122.002 (ESVG-Kode 01)) "Rückstellung für die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)", des Programms 10.11 (WBFIN-Programm 10.122), des Basisartikels 01.02 (Funktionsbereich 028.005 (ESVG-Kode 01)) "Rückstellung für die Wirtschaftsbelebung", des Basisartikels 01.07 (Funktionsbereich 028.007 (ESVG-Kode 01)) "COVID-Rückstellung", des Basisartikels 01.10 (Funktionsbereich 028008 (ESVG-Kode 01)) "Provision Resilienz-, Wirtschaftsbelebungs- und Neuentfaltung" des Programms 10.08 (WBFIN-Programm 10.028) auf Basisartikel (Funktionsbereiche), die zur Finanzierung von Ausgaben

Verbindung mit durch die Wallonische Regierung im Rahmen des Wirtschaftsbelebungsplanes, des Wirtschaftsbelebungsplanes für die Wallonie genehmigten Projekten, die zur Finanzierung von Projekten

Verbindung mit Thematiken der Resilienz/Wirtschaftsbelebung/Neuentfaltung oder zur Finanzierung von Ausgaben

Verbindung mit dem COVID-19 bestimmt sind, die notwendigen Mittel zu übertragen. Art. 37 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Minister für Haushalt und die von der Funktion her zuständigen Minister dazu ermächtigt, von der BA 01.02 (Funktionsbereich 122.001 ESVG-Kode 01)) "Wirtschaftsbelebungsplan für die Wallonie" und von der BA 01.03 (Funktionsbereich 122.002 ESVG-Kode 01)) "Rückstellung für die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)", des Programms 10.11 (WBFIN-Programm 10.122) und bezüglich des BA 01.05 (Funktionsbereich 028.005 (ESVG-Kode 01)) "Rückstellung für die Wirtschaftsbelebung", des BA 01.07 (Funktionsbereich 028.007 (ESVG-Kode 01)) "COVID-Rückstellung", des BA 01.10 (Funktionsbereich 028008 (ESVG-Kode 01)) "Provision Resilienz-, Wirtschaftsbelebungs- und Neuentfaltung" des Programms 10.08 (WBFIN-Programm 10.028) Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen zu übertragen Art. 38 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und

novation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, im Rahmen der nach COVID-Wirtschaftsbelebung die notwendigen Mittel vom Basisartikel 01.05 (Funktionsbereich 028.005 (ESVG-Kode 01)) des Programms 10.08 (WBFIN-Programm 10.028) auf die Basisartikel (Funktionsbereiche), die

die Zuständigkeit des Ministers für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und

novation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren fallen, zu übertragen. Art. 39 - Die Wallonische Regierung ist dazu befugt, die Zulässigkeitsregeln für die Ausgaben bezüglich der vom EFRE mitfinanzierten Projekte (außerhalb der Beihilferegelung und der

vestitionen mit direkten Krediten von der Wallonischen Region) zu bestimmen, im Rahmen der von der Wallonischen Regierung und der Europäischen Kommission genehmigten Programme EFRE 2014-2020 für "Regionen mit Übergangsunterstützung", "stärker entwickelte Regionen" und "territoriale Zusammenarbeit - Teil A, B und C. Diese Ermächtigung gilt ebenfalls für die Programmplanung 2021-2027 (außerhalb der Beihilferegelung und der

vestitionen mit direkten Krediten von der Wallonischen Region) zu bestimmen, im Rahmen der von der Wallonischen Regierung und der Europäischen Kommission genehmigten Programme EFRE 2014-2020 für "Regionen mit Übergangsunterstützung", "stärker entwickelte Regionen" und "territoriale Zusammenarbeit - Teil A, B und C. Diese Ermächtigung wird auch für den Wirtschaftsbelebungs- und Resilienzplan sowie für die Brexit-Anpassungsreserve gelten, für die spezifische Förderfähigkeitsregeln festgelegt und die Ausgaben von der Abteilung Koordinierung der Strukturfonds bearbeitet werden. Art. 40 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Minister für Wohnungswesen und der Minister für Energie unter Vorbehalt des Einverständnisses des Ministers für Haushalt dazu ermächtigt, Verpflichtungsermächtigungen zwischen den Basisartikeln 34.11 und 53.04 (den Funktionsbereichen 080.011 (ESVG-Kode 34) und 080.028 ( ESVG-Kode 53)) des Programms 11 (WBFIN-Programm 080) des Organisationsbereichs 16 und den Basisartikeln 34.03 und 53.02 (den Funktionsbereichen 083.054 (ESVG-Kode 34) und 083.019 (ESVG-Kode 53)) des Programms 31 (WBFIN-Programm 083) des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region zu übertragen. Art. 41 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten wird der Minister der lokalen Behörden und Städte unter Vorbehalt des Einverständnisses des Ministers für Haushalt dazu ermächtigt, Verpflichtungsermächtigungen zwischen den Basisartikeln 63.02, 63.04, und 63.20 (Funktionsbereiche 048.012, 048.014, 048.018 und 048.024 (ESVG-Kode 63) des Programms 07 (WBFIN-Programm 048) des Organisationsbereichs 14 und den Basisartikeln 63.01, 63.02 und 63.08 (Funktionsbereiche 079.032 (ESVG-Kode 63), 079.033 (ESVG-Kode 63) und 079.054 (ESVG-Kode 63) des Programms 03 (WBFIN-Programm 079) des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Wallonischen Region zu übertragen. Art. 42 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden die Mitglieder der Wallonischen Regierung, die durch die prioritären Aktionen für die Wallonische Zukunft, den Marshallplan 2.Grün betroffen sind, und der Minister für Haushalt befugt, die Haushaltsmittelübertragungen zwischen den Basisartikeln (den Funktionsbereichen) vorzunehmen, die von der Wallonischen Regierung als dem Umkreis der beiden

dem vorliegenden Artikel erwähnten Pläne entsprechend identifiziert worden sind. Art. 43 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Minister, der mit den Wettbewerbspolen und deren Koordinierung beauftragt ist, die Ministerin für Beschäftigung und Ausbildung und der Minister für Haushalt dazu ermächtigt, die Haushaltsmittel zwischen den Basisartikeln (den Funktionsbereichen) des Programms 10 WBFIN-Programm 020) des Organisationsbereichs 09 und der Programme 06, 22 und 31 (WBFIN-Programme 099, 110 und 114) des Organisationsbereichs 18 bezüglich der Politik im Bereich der Wettbewerbspole sowie zwischen denselben Basisartikeln (Funktionsbereichen) der Programme 06, 22 und 31 (WBFIN-Programme 099, 110 und 114)des Organisationsbereichs 18 zu übertragen. Art. 44 - Der Minister für Energie ist bis zu höchstens 90% ermächtigt, Zuschüsse für die Finanzierung der Energieinvestitionen

Gebäuden mit kollektiver, kultureller, sportlicher, assoziativer oder sonstiger Zweckbestimmung zu gewähren. Art. 45 -

Abweichung von Artikel 26 § 1 des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten werden der Minister für Haushalt und ggf. die von der Funktion her zuständigen Minister dazu ermächtigt, die Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen der Programme des Organisationsbereichs 19 auf den Basisartikel 01.01.00 (Funktionsbereich 034.001 (ESVG-Kode 01)) des Programms 03 (WBFIN-Programm 034) desselben Organisationsbereichs und umgekehrt zu übertragen. Art. 46 - Mit der Zustimmung der Regierung ist das Regionale Beihilfezentrum für die Gemeinden dazu befugt, zugunsten der veranstaltenden Behörden, der Gemeinden, der ÖSHZ und der Vereinigungen, zu höchstens 90% die Arbeiten zu finanzieren, die darauf abzielen, die Energieeffizienz von Unterrichtsgebäuden (einschließlich der

ternate), sowie Gebäuden, die für die Aufnahme von Kleinkindern und Jugendlichen, die Hilfeleistungszonen, den Sport und die Kultur dienen, zu verbessern. Art. 47 -

Artikel 1, § 1 des Dekrets vom 19.

Dezember 2002 zur Einführung einer finanziellen Zentralisierung der Finanzmittel der wallonischen Einrichtungen öffentlichen

teresses wird der folgende Absatz hinzugefügt: "Die VoG "Les Lacs de l`eau d'Heure" ist verpflichtet, was die von der Wallonischen Region gewährten Mittel betrifft, ihre finanziellen Konten und ihre Anlagen einer von der Wallonischen Regierung bezeichneten Kreditgesellschaft anzuvertrauen".

Artikel 1§ 2 des Dekrets vom 19.

Dezember 2002 zur Einführung einer finanziellen Zentralisierung der Finanzmittel der wallonischen Einrichtungen öffentlichen

teresses werden die Angaben "das Generalsekretariat für Tourismus ", die "s.a. Le Circuit de Spa-Francorchamps", "die SOWAFINAL", "die SOWALFIN für die im Rahmen des Marshallplans 2.grün gewährten Mittel, entweder wenn sie die Endbegünstigte ist, oder, wenn sie es nicht ist,

Erwartung ihrer Zahlung an den Begünstigten der Maßnahme", "das IWEPS", "die gemeinsame Schule für öffentliche Verwaltung der Wallonischen Region und der Französischen Gemeinschaft, was die von der Wallonischen Region gewährten Mittel betrifft", "die Wallonische Agentur für das Erbe", die Agentur für digitale Technologien ("Agence du Numérique"), "die S.A. Immowal" und "die Zahlstelle für die Wallonie" hinzugefügt.

Artikel 1

wird § 3 durch das Folgende ersetzt: "Die Wallonische Regierung wird damit beauftragt, die Modalitäten zur Verwaltung der Konten und Anlagen der

§ 1

erwähnten Einrichtungen

nerhalb der Finanzverwaltung der Wallonischen Region festzulegen". ».

Artikel 2§ 2 des Dekrets vom 19.

Dezember 2002 zur Einführung einer finanziellen Zentralisierung der Finanzmittel der wallonischen Einrichtungen öffentlichen

teresses, deren Aufgaben die

Artikeln 127 und 128 der Verfassung erwähnten Angelegenheiten betreffen, wird die Wortfolge "Hôpital Psychiatrique Le Chêne aux Haies" gestrichen. Art. 48 -

nerhalb der Begrenzungen der diesbezüglichen Basisartikel (Funktionsbereiche) können die betreffenden Zuschüsse, einschließlich der durch Europäische Fonds mitfinanzierten Beteiligungen sowie die außergewöhnlichen Zuschüsse im Rahmen der COVID-19-Gesundheitskrise, die Zuschüsse

Verbindung mit der Durchführung des Wirtschaftsbelebungsplans für die Wallonie, des europäischen Wirtschaftsbelebungs- und Resilienzplans und die Zuschüsse

Verbindung mit den Überschwemmungen vom Juli 2021 gewährt werden. Programm 09.01 (WBFIN-Programm 09.012): Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie: Zusätzliche Dotation zur Übernahme der Betriebskosten des Wallonischen Rates für die Gleichstellung von Mann und Frau. Programm 09.02 (WBFIN-Programm 09.013): Sozialdienst: Zuschüsse, um dem Sozialdienst der Dienststellen der Wallonischen Regierung die Durchführung sozialer Maßnahmen zugunsten der Bediensteten der gesamten Dienststellen der Wallonischen Regierung sowie die technische Funktion dieser VoG zu ermöglichen. Programm 09.04 (WBFIN-Programm 09.015): e-Wallonie-Bruxelles-Simplification: Zuschüsse zur Ausführung der vorrangigen Maßnahmen im Bereich der administrativen Vereinfachung. Zuschüsse an private Einrichtungen und Vereinigungen zur Ausführung der vorrangigen Maßnahmen im Bereich der administrativen Vereinfachung. Programm 09.08 (WBFIN-Programm 09.018): Tourismus: Zuschüsse an das "Commissariat général au Tourisme" (Betriebskosten). Zuschuss an WBT für seine Betriebskosten und für die Durchführung von Förderungsmaßnahmen. Zuschüsse an WBT

Verbindung mit der Durchführung von Beschlüssen der Regierung, die zur Unterstützung des touristischen Sektors im Rahmen der COVID-Krise bestimmt sind. Zuschüsse

Verbindung mit der Durchführung von Beschlüssen der Regierung, die zur Unterstützung des touristischen Sektors durch das CGT im Rahmen der COVID-Krise bestimmt sind. Zuschüsse an CGT im Rahmen der Programmplanung 2014-2020 der Europäischen Strukturfonds. Programm 09.09 (WBFIN-Programm 09.019): Auswärtige Beziehungen: Aktionen zur Förderung der grenzüberschreitenden Beziehungen EFRE - Zuschüsse an Privateinrichtungen. Transnationale und

terregionale Kooperation - Zuschüsse an die öffentlichen Einrichtungen. Aktionen zur Förderung der grenzüberschreitenden Beziehungen EFRE - Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen. Dotation an WBI. Zuschuss an WBI, um die bestehenden Haushaltsverbindlichkeiten abzubauen. Zuschuss an WBI im Rahmen der Programmplanung 2014-2020 der Europäischen Strukturfonds. Zuschuss an Aktionen, die von den

ternationalen Beziehungen abhängen. Übertragung von Einkünften an VoG

Bezug auf die Vertretung der Großregion. Programm 09.10 (WBFIN-Programm 09.020): Außenhandel und ausländische

vestoren: Zuschüsse an die Außenhandelsagentur. Programm 10.01 (WBFIN-Programm 10.001): Funktionelle Ausgaben: Unterstützung der Aktionen, die zur Einführung einer Beobachtungsstelle der öffentlichen Aufträge

nerhalb der Dienststelle "nachhaltige Entwicklung" beitragen. Ausgaben

Verbindung mit der Einrichtung von sgt. Bürgerhäusern. Programm 10.02 (WBFIN-Programm 10.022): Generalsekretariat: Dotation an den Nach-COVID 19-Fonds für den Ausweg aus der Armut. Dotation an den Nach-COVID 19-Fonds für die Ausstrahlung der Wallonie. Zuschüsse und Vergütungen. Zuschüsse auf Vermittlung der Kunstkommission der Wallonie. Zuschüsse im Bereich von Krisensituationen. Programm 10.03 (WBFIN-Programm 10.023): Dienststellen der Präsidenz und Kanzlei: Zuschuss, Vergütungen und Unterstützung für die Studien und Aktionen

Sachen regionale Entwicklung. Zuschüsse zugunsten der lokalen Veranstalter der Festtage der Wallonie. Zuschuss an die "Mouvement Wallon pour la Qualité" (Wallonische Bewegung für die Qualität). Zuschuss zugunsten von lokalen Vorausschauverfahren. Zuschüsse an die VoG " Tour de la Région wallonne Organisation". Zuschüsse an private Einrichtungen und Vereinigungen, die mit der Konzertierung auf lokaler Ebene

Sachen ständige Wohnorte beauftragt sind. Zuschüsse zugunsten des Wallonischen Netzes zur Bekämpfung der Armut. Zuschüsse an private oder öffentliche, spezialisierte

stanzen zur Verbesserung der Kenntnisse über die Waffenein-, aus- und durchfuhrmechanismen. Zuschüsse an das "Centre de médiation des gens du voyage" (Vermittlungsstelle für die Landfahrer). Zuschuss an die RTBF zur Übernahme eines Teils der Kosten

Zusammenhang mit der Förderung der Wallonischen Region. Zuschuss zugunsten der VoG Domaine SOLVAY (Schloss von La Hulpe). Zuschuss zugunsten von Veranstaltungen und Aktivitäten zur Förderung der "Domaine de La Hulpe". Zuschüsse an das

stitut Jules Destrée. Zuschuss zugunsten der Stiftung Mons 2015. Zuschüsse an öffentliche Einrichtungen und Vereinigungen, die mit der Konzertierung auf lokaler Ebene

Sachen ständige Wohnorte beauftragt sind. Zuschüsse zugunsten der öffentlichen Einrichtungen, die die Wallonie fördern. Zuschuss an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Zuschüsse im Rahmen der operativen Umsetzung des Armutbekämpfungsplans. Zuschuss an die Katholische Universität von Löwen im Rahmen der Wallonischen IPCC-Plattform. Zuschüsse an die VoG FEDEMOT. Programm 10.04 (WBFIN-Programm 10.024): Koordinierung der Akten bezüglich der Strukturfonds: Zuschuss zur Gewährleistung des technischen Beistands und der Förderung durch öffentliche und private Einrichtungen - Mitfinanzierung durch den EFRE. Zuschüsse zur Gewährleistung des technischen Beistands und der Förderung durch öffentliche und private Einrichtungen - Mitfinanzierung durch den ESF. Dotation an die Agentur Europäischer Sozialfonds. Dotation an die "Agence pour l'éducation et la formation tout au long de la vie". Programm 10.07 (WBFIN-Programm 10.027): Geomatik: Zuschüsse im Bereich Geomatik. Programm 10.10 (WBFIN-Programm 10.085): Nachhaltige Entwicklung: Unterstützung der belgischen oder

ternationalen

itiativen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen Wandels, einschließlich der Gewährung von Preisen. Unterstützung der nachhaltigen Beschaffungspolitik im öffentlichen Sektor und Bekämpfung des sozialen Dumpings. Unterstützung der Maßnahmen zur Zertifizierung von und Verleihung von Gütezeichen an Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Zuschüsse an den privaten und an den öffentlichen Sektor im Rahmen der wallonischen Strategie zur nachhaltigen Entwicklung und der Strategie "Manger demain". Förderung der allgemein gesellschaftlichen Verantwortung der Betriebe. Förderung der

itiativen zugunsten einer nachhaltigeren Ernährung. Zuschüsse an Umweltvereinigungen. Zuschüsse für alle Maßnahmen, die

bedeutendem Maße zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und

novierung

der Wallonie beitragen. Zuschüsse für verantwortete öffentliche Anschaffungen. Aktionen zur Sensibilisierung des Personals des ÖDW und der öVE für die nachhaltige Entwicklung. Maßnahmen zum Management und zur Überwachung der Sozial- und Umweltperformance bei dem ÖDW. Dynamisierung einer nachhaltigeren Mobilität

nerhalb des Öffentlichen Dienstes der Wallonie. Unterstützung der nachhaltigen oder verantworteten Beschaffungspolitik im öffentlichen Sektor und Bekämpfung des sozialen Dumpings. Förderung von Ankäufen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. Unterstützung von sozial verantworteten

vestitionen. Neu bestimmte Allianz Beschäftigung-Umwelt. Unterstützung der Entwicklung von weiteren

dikatoren als das BIP, und des Monitoring der Zielsetzungen

Sachen nachhaltige Entwicklung. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen des Wirtschaftsbelebungs-, Resilienz- und Übergangsplanes. Zuschüsse

Bezug auf die nachhaltige Wohnungsverwaltung. Zuschüsse an den privaten Sektor im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen Wandels. Zuschüsse an den nicht-öffentlichen Sektor

Sachen nachhaltige Ernährung. Zuschüsse an den privaten Sektor im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen Wandels (laufende Ausgaben). Zuschüsse an die Gemeinden im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen Wandels.

itiativen jeglicher Art im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen Wandels. Zuschüsse an den öffentlichen Sektor im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen Wandels (

vestitionen).

itiativen jeglicher Art im Bereich der nachhaltigen Entwicklung und des ökologischen Wandels -

terkommunalen. Unterstützung bei der Entwicklung des CO2-Leistungsleiters. Zuschüsse an den nicht-öffentlichen Sektor

Sachen nachhaltige Ernährung. Programm 10.50 (WBFIN-Programm 10.030): Haushaltsfonds

Sachen Lotterie: Haushaltsfonds

Sachen Lotterie. Programm 11.04 (WBFIN-Programm 11.032): Humanressourcen, Personalauswahl, Ausbildung, öffentlicher Dienst: Zuschüsse für Ausbildungen, die für die Bediensteten des ÖDW und der EÖI, deren Personal dem Kodex des regionalen öffentlichen Dienstes unterworfen ist, bestimmt sind und durch die Schule für öffentliche Verwaltung der Föderation Wallonie-Brüssel und der Wallonie organisiert werden. Zuschüsse für die Ausbildung und Förderung der Kompetenzen der öffentlichen Mandatträger. Zuschüsse an Universitäten für eine bessere Ausbildung der öffentlichen Bediensteten. Programm 12.31 (WBFIN-Programm 12.042): Niederlassung von Immobilien: Zuschüsse und Vergütungen an den nichtöffentlichen Sektor. Zuschuss an das "ISSEP" für Studien über die Energieverwaltung der Gebäude. Zuschüsse an Immowal im Rahmen von spezifischen, von der Region anvertrauten Aufträgen. Programm 14.02 (WBFIN-Programm 14.044): Aktionen und Koordination der Maßnahmen im Bereich der Mobilitätspolitik und der Verkehrssicherheit: Zuschüsse für Aktivitäten zur Ausbildung, Forschung und Neuerung im Transportbereich. Zuschüsse zur Förderung des Ansehens der Wallonischen Region und deren Maßnahmen zugunsten des Transportwesens. Zuschüsse zur Verwirklichung und

betriebnahme eines hochentwickelten Fernmeldetechnikzentrums. Zuschüsse zur Durchführung der Aktionen zur Konkretisierung der gemeindlichen Mobilitätscharten und der Transportpläne und zur Durchführung von Maßnahmen

Sachen Verkehrssicherheit,

termodalität und Mobilität. Zusätzliche Impulszuschüsse zugunsten der lokalen Behörden für die Durchführung der kommunalen Mobilitätspläne, der Schülertransportpläne, sowie für Anpassungen zugunsten des öffentlichen Verkehrs, der

termodalität oder der Sicherheit der schwachen Verkehrsteilnehmer sowie für die Anschaffung von sauberen Fahrzeugen und die Aufstellung von Radars. Zuschüsse an die lokalen Behörden zur Finanzierung jeglicher Aktion oder Einrichtung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zuschüsse an die Betreiber von Taxiunternehmen und an die lokalen Behörden für den Kauf von sauberen Fahrzeugen. Zuschüsse zur Finanzierung bzw. Unterstützung aller

itiativen zur Verbesserung der Mobilität. Zuschüsse an Umweltvereinigungen. Zuschüsse

Verbindung mit der Beteiligung der Region an von der Europäischen Union mitfinanzierten Programmen zur Verbesserung der Mobilität und der Verkehrssicherheit. Verschiedene Zuschüsse im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans, des Wallonischen Übergangsplans (WÜP) und des Plans für

frastrukturen 2019-2024. Zuschüsse an ausländische Einrichtungen zur Förderung von alternativen Verkehrsträgern. Zuschüsse an natürliche Personen als Anreize zur nachhaltigen Mobilität. Zuschüsse an Betreiber von Unternehmen, die im Bereich der Personenbeförderung tätig sind, zur Unterstützung jeder

itiative zur Verbesserung der Mobilität. Zuschüsse an Verbände, die den Sektor der Personenbeförderung vertreten, zur Unterstützung jeder

itiative zur Verbesserung der Mobilität. Zuschüsse zur Finanzierung bzw. Unterstützung aller

itiativen zugunsten der Zugänglichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel. Zuschüsse zur Finanzierung bzw. Unterstützung aller

itiativen zur Verbesserung der Mobilität. Zuschüsse an die NGBE zur Verwirklichung von

vestitionen und Aktionen zur Verbesserung der aktiven Mobilität und der

termodalität. Zuschüsse an die lokalen Behörden für die Ausrüstung und Verbesserung des Straßen- und Wegenetzes

Sachen Verkehrssicherheit,

termodalität und Mobilität, sowie für den Bau und die Einrichtung von Fahrradwegen im Rahmen des regionalen strukturbildenden Radwegenetzes. Zuschüsse an die Gemeinden, die Gemeindevereinigungen oder die juristischen Personen öffentlichen Rechts für die Ausrüstung und Verbesserung des Straßen- und Wegenetzes

Sachen Verkehrssicherheit,

termodalität und Mobilität, sowie für den Bau und die Einrichtung von Fahrradwegen im Rahmen des regionalen strukturbildenden Radwegenetzes. Programm 14.03 (WBFIN-Programm 14.045): Öffentliche Nahverkehrsmittel und Schultransport: Zuschüsse an Verbände zwecks Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel. Zuschüsse an Verbände, die sich

Sachen Transportwesen mit dem Studium der Mobilität befassen und/oder die Mobilität befürworten. Zuschüsse zur Unterstützung der Organisatoren von Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Transportwesen. Zuschüsse zur Förderung des Ansehens der Wallonischen Region und deren Maßnahmen zugunsten des Transportwesens. Zuschüsse an den VBW zur Bewirtschaftung des Transportnetzes und zur Verwirklichung von

vestitionen und Aktionen zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verkehrsmittel, der Verwaltung der menschlichen Ressourcen, zur Förderung der Mobilität und

termodalität beim Personenverkehr, einschließlich der europäischen Mitfinanzierungen. Zuschüsse an den VBW für ihre Projekte zu lokalen Mobilitätslösungen. Betriebskostenzuschüsse an zugelassene Betreiber (außer öffentliche Unternehmen) von flexiblen lokalen Mobilitätslösungen, die auf die Einrichtung eines

tegrierten Systems für den öffentlichen Personenverkehr

Wallonien abzielen. Betriebskostenzuschüsse an zugelassene Betreiber (Privatpersonen ohne Gewinnerzielungsabsicht) von flexiblen lokalen Mobilitätslösungen, die auf die Einrichtung eines

tegrierten Systems für den öffentlichen Personenverkehr

Wallonien abzielen. Beteiligung im Rahmen der regionalen Vorfinanzierung von Projekten im Bereich der Eisenbahninfrastrukturen der NGBE. Beteiligung im Rahmen der Finanzierung der Einführung von strukturierenden Transportarten. Verschiedene Zuschüsse im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans und des Plans für

frastrukturen 2019-2024. Zuschüsse an Gemeinden, Gemeindevereinigungen oder juristische Personen öffentlichen Rechts, die die

itiative zur Schaffung von flexiblen lokalen Mobilitätslösungen ergreifen, die auf die Einrichtung eines

tegrierten Systems für den öffentlichen Personenverkehr

Wallonien abzielen. Programm 14.04 (WBFIN-Programm 14.046): Regionale Flughäfen und -plätze: Zuschüsse an die Betriebsgesellschaften der regionalen Flughäfen und -plätze hinsichtlich der Förderung und der Entwicklung ihrer Anlagen. Zuschüsse an die regionalen Flughafenbetriebsgesellschaften zur Gewährleistung ihrer Aufgaben als öffentliche Dienststelle im Rahmen der Bewirtschaftung der Flughäfen. Verschiedene Beteiligungen bezüglich der Einführung der Begleitmaßnahmen zwecks der

tegration der wirtschaftlichen Entwicklung der Flughäfen

ihre unmittelbare Umgebung. Verschiedene Zuschüsse für Schalldämmungsarbeiten. Zuschüsse zur Ausführung von Begleit- und

formationsmaßnahmen. Zuschüsse für Studien und Aktionen zur

formation, Förderung oder Sensibilisierung im Bereich der regionalen Flughafeninfrastrukturen. Zuschüsse an die ASBL CAREX zwecks der Schaffung eines Dienstes für den Hochgeschwindigkeitstransport von Gütern per Eisenbahn, der mit der Flughafenplattform von Liège-Airport verbunden ist, und für die Schaffung der entsprechenden Ausrüstungen, einschließlich für die Zonen oder Länder, die von diesem Dienst bedient werden können. Dotation an die SOWAER für die Erfüllung der anvertrauten Aufträge

Sachen Luft- und Flugsicherheit. Zusätzliche Dotation an die SOWAER zur Erfüllung von Sicherheitsaufgaben. Dotation an die "Société wallonne des Aéroports (SOWAER)" (Wallonische Flughafengesellschaft) bezüglich des Dienstes für die zur Durchführung der Begleit- und

formationsmaßnahmen eingegangene Schuld. Programm 14.06 (WBFIN-Programm 14.047): Sportinfrastrukturen: Zuschüsse und Zulagen an den öffentlichen und den Privatsektor im Bereich der Sportinfrastrukturen sowie für Pilotmaßnahmen

diesem Bereich, sowie im Rahmen des beruflichen Übergangsprogramms. Zuschuss an die VoG "Union Culturelle et Sportive wallonne". Zuschuss an die

terkommunale "Association

tercommunale pour l'exploitation du circuit de Spa Francorchamps". Zuschüsse für den Erwerb von Gebäuden und für Bau-, Vergrößerungs- und Umbauarbeiten von großen Sportinfrastrukturen und von spezifischen Anlagen.

vestitionszuschüsse für den Bau, den Ausbau, die Renovierung, die Anschaffung einer Immobilienanlage. Zuschuss für den Bau oder die Einrichtung von Cafeterien und Erfrischungsräumen. Zuschuss für die Anschaffung der ersten Sportausrüstungen für die Benutzung der Immobilienanlage. Zuschuss für den Erwerb, den Bau, die Renovierung und die Ausrüstung von kleinen Sportinfrastrukturen, einschließlich des Straßensports und des Straßensports

überdachten Anlagen. Zuschüsse an die S.A. Hippodrome de Wallonie. Zuschuss an die Sportvereinigung Radfahrerteam Wallonie-Bruxelles. Zuschuss für Maßnahmen zum Erwerb, zum Bau, zur Renovierung und zur Ausrüstung von Sportinfrastrukturen im Rahmen des "Plans für die Schwimmbäder". Unterstützung des Straßensports. Unterstützung der Sportaktivitäten, die zur Förderung der Sportinfrastrukturen beitragen. Zuschüsse an Schulen des Sekundarunterrichts, an Grundschulen, an VoG, Gen.mbH und Gen.mbH mit sozialer Zielsetzung für kleine oder mittelgroße

frastrukturen, Straßensport und Sportausrüstungen auf der Grundlage von durch die Regierung festgelegten Bedingungen. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen des Wirtschaftsbelebungs-, Resilienz- und Übergangsplanes. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen des Projekts "Wallonie: Ambitions Or". Programm 14.07 (WBFIN-Programm 14.048): Bezuschusste Arbeiten: Zuschüsse an die untergeordneten öffentlichen Verwaltungen zur Förderung einer Verbesserung des Lebensrahmens, der Grabstrukturen, der sanften Verkehrsmitteln und der Aufnahme- und Zugänglichkeitsbedingungen der öffentlichen Gebäude und der sozialen Eingliederung. Zuschüsse an die öffentlichen Behörden im Rahmen der Durchführung der Phase II des mehrjährigen Aktionsplans zur Reduzierung der Benutzung von wallonischen touristischen Anlagen als ständiger Wohnort. Zuschüsse an die lokalen Behörden und das "Centre régional d'Aide aux Communes" im Rahmen von gemeindlichen überlokalen

vestitionen öffentlichen

teresses und von Straßenarbeiten. Zuschüsse an die untergeordneten Verwaltungen im Rahmen der Durchführung des Plans Luft-Klima (Straßenbeleuchtung). Zuschüsse an private oder öffentliche Einrichtungen für Maßnahmen zur Forschung, Sensibilisierung,

formation und Bildung sowie für Aktionen im Zusammenhang mit den Straßeninfrastrukturen im Bereich der bezuschussten Arbeiten. Zuschüsse an die lokalen Behörden und sonstigen öffentlich-rechtlichen Personen für Arbeiten oder Studien bezüglich des Wegenetzes oder der öffentlichen Gebäude oder des Ankaufs von Material. Zuschüsse im Rahmen des Plans Mercure, der "PICverts" und der "Espaces Multi Services" (EMS). Zuschüsse an die

terkommunalen für den Erwerb von Gebäuden. Zuschüsse an die Gemeinden im Rahmen des Regionalfonds für kommunale

vestitionen. Zuschüsse und Vergütungen an Gemeinden,

terkommunalen und öffentliche oder private Einrichtungen im Rahmen der Mitfinanzierung der europäischen Programme. Zuschüsse für übergemeindliche

vestitionen. Zuschüsse für die

formation, Koordination und Organisation der Baustellen unter, auf oder über Straßen oder Wasserläufen. Zuschüsse an die

terkommunale IGRETEC für den Erwerb von Gebäuden. Zuschüsse an die untergeordneten öffentlichen Verwaltungen für Arbeiten und Studien, für die eine Beihilfe des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung gewährt wird - Programmplanung 2014-2020 Achse I. Zuschüsse an die untergeordneten öffentlichen Verwaltungen für Arbeiten und Studien, für die eine Beihilfe des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung gewährt wird - Programmplanung 2014-2020 Achse III. Zuschüsse an die untergeordneten öffentlichen Verwaltungen für Arbeiten und Studien, für die eine Beihilfe des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung gewährt wird - Programmplanung 2014-2020 Achse V. Zuschüsse an die öffentlichen Behörden im Rahmen der städtischen Wiederbelebung durch eine nachhaltige Mobilität und die

tegrierte städtische Entwicklung. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans. Zuschüsse an die lokalen Behörden und an das Regionale Beihilfezentrum für die Gemeinden im Rahmen des Projektaufrufs

Verbindung mit Ausrüstungen

Gebieten, die als ständige Wohnorte gelten. Programm 14.11 (WBFIN-Programm 14.049): Straßen, Autobahnen und Wasserwege - Bau und

standhaltung des Netzes: Zuschüsse für die Organisation von Ausstellungen und Konferenzen sowie für Studien. Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen für die Verkehrssicherheit. Zuschüsse an verschiedene Verbände und Gruppierungen für Tätigkeiten zur Sensibilisierung,

formation und Bildung im Bereich des öffentlichen

frastrukturwesens. Zuschüsse an das Belgische

stitut für Normung (IBN). Zuschüsse an die "Association

ternationale Permanente des Congrès de la Route" (AIPCR) Zuschüsse an die Vereinigung "Chemins du Rail". Zuschüsse an das GKT (Generalkommissariat für Tourismus) für die Finanzierung von Straßeninfrastrukturen mit touristischer Zielsetzung. Verschiedene Zuschüsse im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans, des Wallonischen Übergangsplans (WÜP) und des Plans für

frastrukturen 2019-2024. Zuschüsse an die "Association

ternationale Permanente des Congrès de Navigation" (AIPCN). Zuschüsse an Vereinigungen, die im Bereich der Förderung und Aufwertung der Binnenschifffahrt tätig sind. Zuschüsse an Vereinigungen, die sozialen Beistand an Binnenschiffer und deren Familie leisten. Beteiligung der Region zugunsten einer Dritteinrichtung zur Ausführung von Ausbaggerarbeiten. Funktionszuschüsse zugunsten der autonomen Häfen. Zuschüsse an die lokalen Behörden für die Ausrüstung und Verbesserung des Straßen- und Wegenetzes

Sachen Verkehrssicherheit,

termodalität und Mobilität, sowie für den Bau und die Einrichtung von Fahrradwegen im Rahmen des regionalen strukturbildenden Radwegenetzes. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen des Wirtschaftsbelebungs-, Resilienz- und Übergangsplanes. Programm 15.02 (WBFIN-Programm 15.056): Ressortübergreifende Aspekte und Koordinierung der Agrar- und Umweltpolitik: Zuschüsse an untergeordnete Behörden

Sachen Forstarbeiten. Zuschüsse an den öffentlichen Sektor zur Verwirklichung von Pilotmaßnahmen

Sachen Naturschutz. Zuschüsse an den nicht-öffentlichen Sektor zum Erwerb, zur Einrichtung oder zum Bau von "Häusern der Fischerei". Zuschüsse an die Privateinrichtungen ohne Erwerbszweck für

vestitionen. Zuschüsse an Einrichtungen und Firmen im Rahmen von auswärtigen Beziehungen, einschließlich des Erwerbs von Ausrüstungen. Zuschüsse an öffentliche, private oder universitäre Einrichtungen für Aktionen und Studien zur Förderung der

teressen der Landwirtschaft. Zuschüsse an die landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Veranstaltungen. Zuschüsse an öffentliche, private oder universitäre Einrichtungen für Aktionen zugunsten der regionalen, europäischen und

ternationalen Agrarpolitik und für Studien zugunsten der Führung von "management accounting". Zuschüsse an den "Conseil Supérieur Wallon de l'Agriculture de l'agroalimentaire et de l'Alimentation" (Wallonische Hoher Rat für die Landwirtschaft, die Land- und Ernährungswirtschaft und die Ernährungswirtschaft). Zuschüsse an private, öffentliche oder universitäre Einrichtungen für Aktionen und Studien

Sachen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Rahmen der Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Zuschüsse für Forschung, Studien und Aktionen im Bereich der Umweltgesundheit. Zuschüsse für Aktionen im Rahmen der "Cellule permanente Environnement Santé". Zuschüsse auf Vermittlung des Büros Umwelt-Gesundheit im öffentlichen und privaten Sektor. Zuschüsse an Verbände

Sachen Sensibilisierung und Umweltschutz. Zuschüsse an die Regionalen Zentren für die Umwelterziehung ("Centres régionaux d'

itiation à l'environnement" - C.R.I.E.) Zuschüsse an den nicht-öffentlichen Sektor für

vestitionsausgaben zwecks des Naturschutzes und des ländlichen Lebens. Zuschüsse an den öffentlichen Sektor für

vestitionsausgaben zwecks des Naturschutzes und des ländlichen Lebens. Zuschüsse an die untergeordneten öffentlichen Behörden

Sachen Sensibilisierung und Schutz der Natur und des ländlichen Lebens. Zuschüsse an von der Französischen Gemeinschaft abhängende Einrichtungen für

vestitionsausgaben zwecks des Naturschutzes und des ländlichen Lebens. Zuschüsse an Umweltvereinigungen. Zuschüsse und Vergütungen an die nicht-öffentlichen Sektoren zur Veranstaltung von Messen und Events, damit die wallonische Landwirtschaft und deren Produkte bekannt werden. Programm 15.03 (WBFIN-Programm 15.057): Umweltentwicklung und -untersuchung: Zuschüsse an die Privateinrichtungen ohne Erwerbszweck für

vestitionen. Zuschüsse an natürliche Personen oder Privateinrichtungen

Sachen Erschließung der Bodenschätze. Zuschüsse an das "Musée de la Pierre"

Sprimont und an das "Musée du Marbre"

Rance für Aktionen zur Förderung des Ziergesteins. Zuschüsse an die Pilotzentren, Landwirtschaftskammern, landwirtschaftlichen Verbände und Begleiteinrichtungen für Landwirte. Zuschuss zur Deckung der Personallasten und Funktionskosten der VoE "Fédération des Services de Remplacement Agricole de Wallonie". Zuschüsse an REQUASUD zur Deckung seiner Personal- und Funktionskosten. Zuschüsse an das "Centre d'Economie Rurale de Marloie" (CER). Zuschüsse an die "Association wallonne d'Elevage" (wallonische Zuchtvereinigung). Zuschüsse an den Verein VALBIOM zur Durchführung des Programms FARR-WAL. Zuschüsse an die Wallonische Agentur für die Förderung einer Qualitätslandwirtschaft (APAQ-W) Zuschüsse an das "Centre wallon de Recherche Agronomique" (Wallonisches Zentrum für agronomische Forschung) Gembloux (CRA-W). Zuschüsse an den öffentlichen Sektor

Sachen Land- und Ernährungswirtschaft. Zuschüsse an Referenz- und Versuchszentren. Zuschüsse für die wissenschaftliche und technische Forschung. Zuschüsse an die untergeordneten öffentlichen Behörden für Arbeiten zum Bau, zur Vergrößerung oder zum Umbau von öffentlichen Schlachthöfen oder Märkten. Zuschüsse und Prämien zur Verbesserung der Qualität der Tiere und Tierprodukte. Zuschüsse an das "Centre de Recherche et d'

formation des Organisations de Consommateurs" (CRIOC) oder an die AB-Reoc (Association belge de recherche et d'expertise des organisations de consommateurs). Zuschüsse an die VoG "Centre européen du cheval de Mont-Le-Soie". Zuschüsse an mit der

formation, Betreuung und Förderung beauftragte Einrichtungen. Zuschüsse an Einrichtungen, die sich um Landwirte kümmern, die

prekären Umständen leben. Zuschüsse zur Förderung der Teilnahme der Landwirte an die Systeme zur Förderung der Qualität der Lebensmittel im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung. Zuschüsse an die "Cellule de la Qualité des Produits fermiers" (C.Q.P.F.). Zuschüsse an die Beratungsstellen im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebsberatungssystems "Système de Conseil agricole" (SCA). Zuschüsse an die "Faculté universitaire des sciences agronomiques de Gembloux". (Gembloux Agro Bio Tech). Zuschüsse an die Vereine und privaten Einrichtungen

Sachen Land- und Ernährungswirtschaft. Spezifische Zuschüsse und Vergütungen an den öffentlichen Sektor im Bereich der Entwicklung Untersuchung der natürlichen und landwirtschaftlichen Umwelt. Zuschüsse an das "

stitut scientifique de service public" (Wissenschaftliches

stitut öffentlichen Dienstes - ISSEP). Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen des Wirtschaftsbelebungs-, Resilienz- und Übergangsplanes. Zuschüsse an das ISSeP im Rahmen des Plans Wohlbefinden. Programm 15.04 (WBFIN-Programm 15.058): Beihilfen für die Landwirtschaft: Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Übergangshallen. Dotation an den "Fonds wallon des calamités naturelles" (wallonischer Fonds für Naturkatastrophen) - Abteilung "Fonds wallon des calamités agricoles" (wallonischer Fonds für landwirtschaftliche Naturkatastrophen). Dotation an die Zahlstelle. Regionale Beihilfen zugunsten der Züchter für die Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen aus ihrem Betrieb und zugunsten der Milcherzeuger für die Verarbeitung und Vermarktung der Milcherzeugnisse. Außergewöhnliche Beihilfen für die Landwirtschaft. Entschädigungen zugunsten von Fischzüchtern im Anschluss an Schäden durch ungünstige Witterungsverhältnisse. Außerordentliche Beihilfen im Rahmen der Vogelgrippe. Regionale Beihilfen an die Landwirte für die Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen aus ihren Betrieben. Beihilfen für die biologische Landwirtschaft (EU-Mitfinanzierung). Beihilfen im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen (EU-Mitfinanzierung) Aides NATURA 2000 agricoles (cofinancement UE). NATURA 2000 Beihilfen Wälder (EU-Mitfinanzierung). Gerichtliche Entschädigungen und Gerichtskosten im Zusammenhang mit den von der Zahlstelle übernommenen Beihilfen. Übernahme der uneintreibbaren Forderungen Beihilfen an Schulen (EU-Mitfinanzierung). Öffentliche Krisenlagerung (EU-Mitfinanzierung). Beihilfen für den Bienenzuchtsektor (EU-Mitfinanzierung). Agrarumweltbeihilfen (Zuschuss 100% WR). NATURA 2000 Beihilfen (Zuschuss 100% WR). Starthilfen (Zuschuss 100% WR). Rückerstattung von Pfändungen von Sicherheiten. Vollstreckung von Bürgschaften für landwirtschaftliche Kredite. Finanzielle Korrekturen der Buchführung und der Einhaltung von Vorschriften. Außergewöhnliche Beihilfen (Zuschuss 100% WR).

vestitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe (EU-Mitfinanzierung).

vestitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe - Erhöhung (EU-Mitfinanzierung).

vestitionsbeihilfen für Junglandwirte (EU-Mitfinanzierung) Beihilfen zugunsten von Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen (EU-Mitfinanzierung).

vestitionsbeihilfen für landwirtschaftliche Betriebe und Junglandwirte - Übernahme der EU-Überschreitung. Programm 15.05 (WBFIN-Programm 15.059): Tierschutz: Zuschüsse an die Universitäten, Forschungszentren und Hochschulen im Bereich der Forschung

Sachen tierisches Wohlergehen. Zuschüsse an den öffentlichen und nichtöffentlichen Sektor

Sachen Tierschutz und tierisches Wohlergehen. Unterstützung von belgischen

itiativen im Bereich des Tierschutzes und des tierischen Wohlergehens. Programm 15.11 (WBFIN-Programm 15.060): Natur, Forstwesen, Jagd und Fischfang: Zuschüsse an im Bereich des Schutzes und der Aufwertung der Wälder tätige Verbände. Zuschüsse an untergeordnete Behörden

Sachen Forstarbeiten. Zuschüsse an die agronomischen Fakultäten zur Entwicklung der Forschung im Bereich des Forstwesens. Zuschüsse an verschiedene Verbände und Privatpersonen für die Erhaltung der Natur. Zuschüsse an verschiedene Verbände, öffentliche und Privatpersonen für Aktionen zugunsten der biologischen Vielfalt. Zuschüsse für die Erhaltung bemerkenswerter Bäume und Hecken im privaten und öffentlichen Besitz. Unterstützung von Pilotmaßnahmen auf gemeindlicher Ebene

Sachen Naturerhaltung. Entschädigung für durch geschützte Tierarten verursachte Schäden. Zuschüsse an den öffentlichen Sektor zur Verwirklichung von Pilotmaßnahmen

Sachen Naturschutz. Zuschüsse an zugelassene Einrichtungen

Sachen Natursensibilisierung. Zuschüsse an Einrichtungen und Firmen im Rahmen von auswärtigen Beziehungen. Zuschüsse an Jäger- und Fischerverbände. Zuschüsse zur Entwicklung der Fischzucht. Zuschüsse an den nicht-öffentlichen Sektor zum Erwerb, zur Einrichtung oder zum Bau von "Häusern der Fischerei". Zuschüsse an die weidmännischen Räte. Kompensatorische Zuschüsse und Entschädigungen im Rahmen von Natura-2000. Zuschüsse an das "Office Economique wallon du Bois". Zuschuss im Bereich der Dynamisierung der Forstbewirtschaftung. Beitrag zum Betrieb des Nationalsekretariats für die

vasiven gebietsfremden Arten. Zuschüsse für

vestitionen im Bereich der Aquakultur. Sonderbeteiligung zugunsten der Forstwirtschaft. Unterstützung von Pilotmaßnahmen auf gemeindlicher Ebene

Sachen Grünflächen. Zuschüsse an den öffentlichen und nicht-öffentlichen Sektor im Rahmen der Woche des Baums. Zuschüsse zugunsten der Eigentümer und VoG, die historische Parks und Gärten verwalten, für die Anschaffung von Material für die

standhaltung der historischen Parks und Gärten. Zuschüsse zugunsten der Eigentümer und VoG, die historische Parks und Gärten verwalten, für die Einführung von Partnerschaften mit Garten- und Forstwirtschaftsschulen. Zuschüsse

Sachen Grünflächen. Zuschüsse im Rahmen der Afrikanischen Schweinepest. Zuschüsse im Rahmen der Bekämpfung des Borkenkäfers. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen des Wirtschaftsbelebungs-, Resilienz- und Übergangsplanes. Verschiedene Zuschüsse im Rahmen der Regeneration resilienter Wälder. Programm 15.12 (WBFIN-Programm 15.061): Ländlicher und natürlicher Raum: Zuschüsse an die "Fondation rurale de Wallonie" (Ländliche Stiftung Walloniens), gemäß dem Rahmenabkommen. Zuschuss an die Begleitstruktur, die mit der Durchführung der Nitrat-Richtlinie beauftragt ist Zuschüsse an den "GREOA" (Verbund für den Wirtschaftsaufschwung des Ourthe- und Ameltals) und den WFG für ihre Tätigkeiten

Sachen ländliche Entwicklung. Zuschüsse an natürliche Personen und an öffentliche oder Privateinrichtungen für Tätigkeiten zur Förderung, Erschließung, Sensibilisierung oder

formation

Sachen ländliche Entwicklung, Flurbereinigung und Bewirtschaftung des ländlichen Raums. Zuschüsse an natürliche Personen, an öffentliche oder Privateinrichtungen für Aktionen,

itiativen oder Tätigkeiten

Sachen Sensibilisierung zum ländlichen Leben oder Kenntnis des ländlichen Lebens, oder

Sachen ländliche Entwicklung und Bewirtschaftung des ländlichen Raums. Zuschüsse für transkommunale Pilotmaßnahmen zur ländlichen Entwicklung. Zuschüsse für originelle und

novative Maßnahmen im Bereich der ländlichen Entwicklung. Spezifische Zuschüsse und Vergütungen

Sachen Verwaltung des ländlichen Raums. Spezifische Zuschüsse und Vergütungen

Sachen Land- und Ernährungswirtschaft. Zuschüsse an den nicht öffentlichen Sektor für Arbeiten zur Wiederherstellung der aquatischen Lebensräume, einschließlich der Wiederherstellung der freien Passage für Fische und der dafür erforderlichen Planungstätigkeiten. Zuschüsse an die UCL und an die ULg-Gembloux Agro-Bio Tech im Rahmen der Zelle für eine

tegrierte Verwaltung Boden-Erosion-Abfließen des Oberflächenwassers (Projekt GISER). Ausgaben jeglicher Art bezüglich der Vertretung bei der Großregion. Zuschüsse an den nicht-öffentlichen Sektor

Sachen ländliche Entwicklung und Wasserläufe, einschließlich der Alluvialebene. Zuschüsse für die Schaffung von Coworking-Räumlichkeiten und geteilten Büroräumen

ländlichen Gegenden. Zuschüsse an die öffentlichen Behörden für Verbesserungsarbeiten

Feldwegen, für das Anbringen von Vorrichtungen, die für den Schutz gegen die Erosion der landwirtschaftlichen Flächen und die Bekämpfung von Hochwasser und Schlammströmen, die durch den Regenwasserabfluss verursacht werden, bestimmt sind. Verschiedene Zuschüsse im Rahmen der Regeneration resilienter Wälder. Programm 15.13 (WBFIN-Programm 15.062): Vorbeugung und Schutz: Luft, Wasser, Boden: Zuschüsse an Privateinrichtungen für Aktionen

Zusammenhang mit dem NIMBY-Syndrom. Zuschüsse an die Privateinrichtungen ohne Erwerbszweck für

vestitionen. Zuschüsse an die Flussausschüsse zur Finanzierung der Studienvereinbarung zum Flussvertrag. Spezifische Zuschüsse und Vergütungen

Sachen Verwaltung des ländlichen Raums. Zuschüsse für die Begleitung der Umsetzung von Methoden für den Umweltschutz

der Landwirtschaft. Beihilfen für die Maßnahme 10 des Agrar-Umweltprogramms. Zuschuss an die VoE Agra-Ost für ihre Aktionen im Agrar- und Umweltbereich und zur Verwertung der organischen Stoffe. Zuschüsse an die Ausschüsse Schelde und Maas sowie an den Koordinierungsausschuss des hydrographischen Bezirks des Rheins. Zuschüsse an das "

stitut scientifique de service public" (Wissenschaftliches

stitut öffentlichen Dienstes - ISSEP). Programm 15.14 (WBFIN-Programm 09.018): Polizei und Kontrolle: Zuschüsse an die untergeordneten öffentlichen Behörden für die feststellenden Bediensteten. Programm 15.15 (WBFIN-Programm 15.064): Politik der Abfälle als Ressourcen: Verschiedene Zuschüsse im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans und des Wallonischen Plans für die Abfälle als Ressourcen. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen der Aufwertung von häuslichen und nicht häuslichen Abfällen. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen der Verwaltung der Abfälle als Ressourcen. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen der Bodenbewirtschaftung. Zuschüsse an das "

stitut scientifique de service public" (Wissenschaftliches

stitut öffentlichen Dienstes - ISSEP). Zuschuss an REQUASUD. Programm 15.52 (WBFIN-Programm 15.067): Haushaltsfonds für das Wohlbefinden der Tiere: Verschiedene Zuschüsse

Sachen Tierschutz und tierisches Wohlergehen. Programm 15.60 (WBFIN-Programm15.075): Fonds für den Umweltschutz: Zuschüsse an das "

stitut scientifique de service public" (Wissenschaftliches

stitut öffentlichen Dienstes - ISSEP). Zuschüsse für die Betriebskosten und die

vestitionsausgaben der zugelassenen, im Bereich der Entwässerung tätigen Einrichtungen. Zuschüsse an öffentliche und gleichgestellte Einrichtungen zur Finanzierung der Projekte zur Aufwertung des Grubenwassers der Steinbrüche für die öffentliche Versorgung. Zuschüsse an Betreuungsstrukturen im Rahmen des Wallonischen Plans für die Reduzierung der Pestizide und der Nitrat-Richtlinie. Zuschüsse

Sachen Sensibilisierung bzw.

vestitionen für die

dividuelle Klärung. Zuschüsse für Forschung und Aktionen im Bereich der Umweltgesundheit. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen der Bodenbewirtschaftung. Verschiedene Zuschüsse

Sachen Umweltschutz und Wasserförderung Programm 15.62 (WBFIN-Programm 15.077): Fonds für die Abfallbewirtschaftung: Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen der Abfallbewirtschaftung. Zuschüsse an das "

stitut scientifique de service public" (Wissenschaftliches

stitut öffentlichen Dienstes - ISSEP). Programm 16.02 (WBFIN-Programm 16.078): Raumordnung und Städtebau: Zuschüsse an die Gemeinden für die Einstellung von Raumordnungs- und Städtebauberatern. Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung einer sachverständigen Raumordnung sowohl auf lokaler als auch auf regionaler Ebene. Zuschüsse zur architektonischen und landschaftlichen Unterstützung im Rahmen der europäischen operationellen Programme. Raumordnungszuschüsse im Rahmen des operationellen Programms

TERREG 2C und anderer europäischer operationeller Programme. Zuschüsse an Gemeinden und Bodenverwaltungsregien für Anschaffungen und Austauschgeschäfte von Grundstücken im Rahmen der durch die Wallonie festgelegten Bodenpolitik. Zuschüsse an die universitären Einrichtungen. Zuschüsse an die privaten Einrichtungen, die mit der Umsetzung der Projekte des Programms Leader 2014-2020 beauftragt sind. Zuschüsse für: 1° die Ausarbeitung der Basisakte zur Revision des Sektorenplans (Art. D.I.12 des GRE); 2° die Ausarbeitung oder die Teil- oder Gesamtrevision eines plurikommunalen Entwicklungsschemas, eines kommunalen Schemas, eines lokalen Orientierungsschemas oder eines kommunalen Leitfadens für den Städtebau (Art.D.I.12 des GRE); 3° die Ausarbeitung eines Umweltverträglichkeitsberichts bezüglich eines Entwurfs zur Revision eines Sektorenplanes, eines Projekts für ein plurikommunales Entwicklungsschema oder ein kommunales Schema (Art.D.I.12 des GRE); 4° die Ausarbeitung einer Studie von allgemeinem

teresse bezüglich der Raumordnung und des Städtebaus / die Ausarbeitung einer Studie von allgemeinem

teresse bezüglich der räumlichen Entwicklung, der Raumordnung und des Städtebaus (Art.D.I.12 des GRE); 5° die Organisation der

formation bezüglich der Raumordnung und des Städtebaus;6° die Deckung der Funktionskosten des Kommunalausschusses und zur Weiterbildung seiner Mitglieder und des betreffenden Gemeindepersonals;7° (wenn eine oder mehrere angrenzende Gemeinden es beantragen,) die Einstellung einer Person, die über die erforderlichen Kompetenzen bezüglich der Verwaltung des betroffenen Gebietes verfügt / (wenn eine oder mehrere angrenzende Gemeinden oder eine Gemeindevereinigung es beantragen,) die jährliche Einstellung eines oder mehrerer Berater im Bereich der Raumordnung und des Städtebaus (Art.D.I.12 des GRE); 8° allgemeine Studien im Bereich der Raumordnung,

sbesondere im Rahmen der Ständigen Konferenz zur territorialen Entwicklung, wenn sie im Rahmen des Programms handelt (Art.D.I.12 des GRE). Zuschüsse zur Anschaffung von Immobiliengütern im Rahmen der regionalen Bodenpolitik. Zuschüsse an lokale Behörden im Rahmen des Plans "ständige Wohnorte". Zuschüsse an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Zuschuss an Europalia. Programm 16.03 (WBFIN-Programm 16.079): Stadterneuerung, städtische Neubelebung, Stadtpolitik und stillgelegte Gewerbebetriebsgelände: Zuschüsse und Entschädigungen an die wallonischen Großstädte

Sachen "Großstadtpolitik". Zuschüsse über die Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt Charleroi -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt Lüttich -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt Namur -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt Mons -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt La Louvière -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt Tournai -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt Seraing -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt Mouscron -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse an die Stadt Verviers -

tegrierte Stadtpolitik. Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung und Ermutigung der Wiederinbetriebnahme, Sanierung und Anpassung des vorhandenen Vermögens zwecks einer wirtschaftlicheren Bodennutzung. Zuschüsse für Maßnahmen und Studien, die zur Neugestaltung von Landschafts- und Umweltsanierungsgeländen beitragen. Beteiligung mittels eines der SPAQUE anvertrauten Auftrags zum Erwerb und zur Wiedereinrichtung von Landschafts- und Umweltsanierungsgeländen zugunsten von Projektoperatoren, die im Rahmen eines anvertrauten Auftrags als Bauherr handeln. Zuschüsse an die Gemeinden, die

der Auflistung der bevorzugten

itiativgebiete der Kategorie I aufgeführt sind, im Rahmen der regionalen Bodenpolitik. Diese Zuschüsse sind dazu bestimmt: - den Erwerb durch die Gemeinde von unbeweglichen Gütern, die verstädtert werden können, zu fördern, um das Angebot an bebauten oder zu bebauenden unbeweglichen Gütern

diesem Gebiet zu erhöhen; - den Umtausch bzw. den Verkauf von unbeweglichen Gütern, die nicht verstädtert werden können und der Gemeinde gehören, zu fördern, um den Erwerb von unbeweglichen Gütern, die verstädtert werden können oder

städtebaulicher Hinsicht günstig gelegen sind, im Rahmen einer gemeindlichen Strategie zur Entwicklung der Wohnmöglichkeiten zu ermöglichen. Zuschüsse zur Umsetzung der Maßnahmen im Bereich der städtischen Neubelebung und der Stadterneuerung. Zuschüsse zum Anlegen einer Akte zwecks der Erweiterung des Areals einer Stadterneuerungsmaßnahme durch Gemeinden, die eine Stadterneuerungsmaßnahme durchführen und die, um die

Artikel D.V.14 § 1 des Wallonischen Gesetzbuches über die räumliche Entwicklung genannten Ziele zu erreichen, das von der Wallonischen Regierung festgesetzte Areal einer Stadterneuerungsmaßnahme erweitern müssen. Diese Zuschüsse: - werden auf 50 % der Kosten für das Anlegen der Akte zur Erweiterung des Areals der betroffenen anerkannten Stadterneuerungsmaßnahme festgesetzt; - unterliegen der Einreichung einer Akte, die mindestens die folgenden Unterlagen (bzw. Elemente) beinhaltet:

  1. die Beweisführung, einerseits, dass die Umsetzung der geplanten Erweiterung des anerkannten Areals unerlässlich ist, und anderseits, dass die vorgeschlagenen Abgrenzungen der geplanten Erweiterung unter Berücksichtigung des anerkannten Areals angemessen sind;
  2. die Aufzählung und die Beschreibung der Projekte, die durchgeführt werden müssen, um die Ziele zu erreichen, die der geplanten Erweiterung des Areals zugrunde liegen;
  3. die finanzielle Veranschlagung der Kosten für die

dieser geplanten Erweiterung des Areals zu führenden Aktionen (Phasierung, Anschaffungen, Arbeiten, usw.);

  1. die Stellungnahme des lokalen Stadterneuerungsausschusses, wenn ein solcher Ausschuss vorhanden ist, oder mangels dessen, des Gemeindeausschusses;
  2. einen Auszug aus dem Protokollbuch des Gemeinderats,

dem dieses Projekt zur Erweiterung des Areals der anerkannten Stadterneuerungsmaßnahme und die vorstehend unter 1, 2, 3 aufgeführten Angaben genehmigt worden sind; und deren Genehmigung durch den für Stadterneuerungsmaßnahmen zuständigen Minister nach Stellungnahme des Pools Raumordnung, Abteilung operative Raumordnung, und der Verwaltung. Zuschüsse an die Gemeinden zur Einstellung eines Stadterneuerungsberaters, der für die Beistandsleistungen eingesetzt wird, die für die Gemeinde zur Anerkennung und Verwaltung einer städtischen Erneuerungsmaßnahme erforderlich sind. Zuschüsse und Vergütungen an Privateinrichtungen, die Aktionen im Bereich der Großstadtpolitik führen. Jährlicher Zuschuss an die Stadt Lüttich für Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität (städtische Herausforderungen - Mobilität). Jährlicher Zuschuss an die Stadt Mons für Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität (städtische Herausforderungen - Mobilität). Jährlicher Zuschuss an die Stadt Namur für Maßnahmen zur Förderung der Attraktivität (städtische Herausforderungen - Mobilität). Zuschüsse und Entschädigungen (Personal- und Funktionskosten) an die wallonischen Großstädte

Sachen "Großstadtpolitik" (nachhaltige Stadt-Vertrag). Zuschüsse EFRE 2014-2020. Zuschüsse an die öffentlichen Behörden zur Stärkung der städtischen Attraktivität. Zuschüsse an die wallonischen Großstädte für

vestitionsarbeiten

Sachen "Großstadtpolitik". Zuschüsse an die wallonischen Städte von mehr als 50.000 Einwohnern zur Durchführung der "

tegrierten Stadtpolitik". Programm 16.11 (WBFIN-Programm16.080): Wohnungswesen - Privatsektor: Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung einer besseren Anpassung der vorhandenen Wohnungen aus dem Privatsektor an die gesellschaftlichen Bedürfnisse. Zuschüsse an private Einrichtungen zwecks des Erwerbs, der Renovierung, des Umbaus oder des Baus von Wohnungen

spezifischen Wohnvierteln. Zuschüsse bezüglich Wohnungen des Privatsektors. Zuschüsse und rückzahlbare Vorschüsse an den Wohnungsfonds der kinderreichen Familien der Wallonie ("Fonds du Logement des Familles Nombreuses de Wallonie") für Einrichtungen mit sozialem Zweck, die das Leerstehen von Wohnungen bekämpfen. Zuschuss an das Forschungszentrum für ein nachhaltiges Wohnungswesen. "Leader"-Projekte. Zuschüsse an die Privateinrichtungen im Rahmen der Europäischen operationellen Programme - Programmplanung 2014-

  1. Zuschüsse an die öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Europäischen operationellen Programme - Programmplanung 2014-
  2. Zuschüsse an die sozialen Vermittlungsstellen im Rahmen ihrer Aufgabe als Sensoren für die Wohnverhältnisse. Beteiligung zugunsten der Wallonischen Sozialkreditgesellschaft ("Société wallonne de Crédit social") für noch geschuldete Restbeträge bezüglich der regionalen Beteiligungen der vorherigen Jahre - für laufende Ausgaben. Beteiligung zugunsten des Wohnungsfonds der kinderreichen Familien der Wallonie ("Fonds du Logement des Familles Nombreuses de Wallonie") für noch geschuldete Restbeträge bezüglich der regionalen Beteiligungen der vorherigen Jahre - für

vestitionsausgaben. Zuschuss an die SWCS und an den FLW für Betriebskosten

Verbindung mit der Verwaltung der Regelwerke Ecopack-Rénopack. Sonderdotation an die Wallonischen Sozialkreditgesellschaft ("Société wallonne de Crédit social"). Zuschüsse für

vestitionsausgaben zur Erleichterung des Zugangs zu einer Wohnung - Privatsektor. Zinsen

Bezug auf rückzahlbare Vorschüsse für die Erwerbs-/Baubeihilfen für Personen unter 35 Jahren und für Arbeiten zur Anpassung der Wohnung für Senioren (soziale Darlehen). Zuschuss an die Wallonische Sozialkreditgesellschaft ("Société wallonne de Crédit social") im Rahmen des Plans "Wohlbefinden" Rückzahlbare Vorschüsse für Erwerbsbeihilfen - Sozialdarlehen. Rückzahlbare Vorschüsse für die Mietgarantie. Programm 16.12 (WBFIN-Programm16.081): Wohnungswesen - öffentlicher Sektor: Zuschüsse für Maßnahmen der öffentlichen Behörden

Sachen Bau, Renovierung, Ausrüstung von

frastrukturen und Förderung der Sozial- und Durchschnittswohnungen. Zuschüsse an private Einrichtungen zwecks des Erwerbs, der Renovierung, des Umbaus oder des Baus von Wohnungen

spezifischen Wohnvierteln. Zuschüsse für die Einrichtung und Verbesserung der Wohnungsviertel, die von Wohnungsgesellschaften (Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes) verwaltet werden. Zuschüsse an die Wohnungsbaugesellschaften öffentlichen Dienstes zur Verwaltungs- oder Mietübernahme von Wohnungen. Zuschuss im Rahmen des Plans "Wohlbefinden". Zuschüsse für

vestitionsausgaben zur Erleichterung des Zugangs zu einer Wohnung - öffentlicher Sektor. Zuschüsse bezüglich Wohnungen des öffentlichen Sektors. Zuschüsse bezüglich des Renovierungsplanes. Zuschüsse an die Gemeinden für die Wohnungsberater. Beteiligung der Region am Kapital der Immobiliengesellschaften öffentlichen Dienstes, der Sozialkreditschalter und der Wallonischen Wohnungsbaugesellschaft. Unterschiedliche Zuschüsse im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans. Zuschüsse für die

novative Schaffung von gemeinnützigen Wohnungen. Beitreibbare Vorschüsse bezüglich des Renovierungsplanes. Beitreibbare Vorschüsse

Zusammenhang mit dem öffentlichen Wohnsektor. Programm 16.21 (WBFIN-Programm16.080): Denkmäler, Landschaften und Ausgrabungen: Zuschüsse an die Wallonische Agentur für das Erbe ("Agence wallonne du patrimoine"). Programm 16.31 (WBFIN-Programm16.083): Energie: Zuschüsse zur Ermutigung oder Unterstützung jeglicher Aktion zur Förderung, Vorführung und Unterstützung eines vernünftigen Energieverbrauchs und zugunsten der erneuerbaren Energien, einschließlich der im Rahmen des Energiefonds gewährten Prämien und Zuschüsse. Zuschüsse an Unternehmen und Privatpersonen für die energetische Renovierung von Vierteln,

sbesondere im Rahmen eines Aufrufs für Projekte, die darauf abzielen, die energetische Renovierung von Vierteln zu verwirklichen. Zuschüsse zur Deckung der Ausgaben bezüglich der Mitfinanzierung, zusammen mit der EG, von durch Partner der Region im Rahmen der europäischen Programme geführten Aktionen. Zuschüsse für jegliche Aktivität zur Förderung der Forschung, der technologischen Neuerung und Entwicklung im Bereich der Energie. Zuschüsse an Universitätsforschungszentren, an Forschungszentren eines gleichwertigen Ranges und an sonstige Forschungszentren im Bereich der Energie zwecks der Finanzierung von Forschungsprojekten, einschließlich

frastrukturausgaben, sowie der Anschaffung von Ausrüstungen und Dienstleistungen

Sachen technologischer Beratung. Unterstützung der Aktionen zur Vorführung von wissenschaftlichen und originellen Anwendungen einer Spitzentechnologie im Bereich der Energie zur Verwendung

Tätigkeitssektoren, wo diese Technologie nicht oder kaum vertreten ist. Zuschüsse im Rahmen von Projektaufrufen an Betriebe und an Universitätsforschungszentren, an Forschungszentren eines gleichwertigen Ranges und an sons Studien und Aktionen zur Sensibilisierung zwecks der Beherrschung der Energiekosten. Studien und Aktionen zur Sensibilisierung zwecks der Eigenenergieerzeugung. Zuschüsse zugunsten des Privatsektors - Umsetzung von vereinfachten Branchenvereinbarungen. Beteiligung der Wallonischen Region an den Aktionen der

ternationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA). Zuschüsse AMURE - zugunsten von Unternehmen und Verbänden, die

sbesondere die Durchführung von Audits, Machbarkeitsstudien betreffen, und für bestimmte Tätigkeitssektoren der

vestitionen im Bereich der Energieeffizienz. Zuschuss UREBA an nicht-kommerzielle Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Personen zur Verringerung des Energieverbrauchs der Gebäude. Zuschüsse zugunsten von Akteuren, die eine Aufgabe der Sensibilisierung bei unterschiedlichen Zielgruppen haben (Energieberater, Energieschalter ...). Zuschüsse, die gewährt werden, um die Bauherren dazu anzuregen, Gebäude

Übereinstimmung mit Anforderungen zu bauen oder zu renovieren, die strenger sind als die geltenden gesetzlichen Anforderungen. Studien zu Entwicklungen und Förderprogrammen für erneuerbare Energien. Studien im Zusammenhang mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien (SER, EE PEB, Energiemarkt, ...) und des nationalen Energie-Klima-Plans. Entwicklung von

strumenten zur Förderung der erneuerbaren Energien anhand der grünen Zertifikate. Studien bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitäts- und Gasmarkts. Zuschuss zugunsten von benachteiligten Zielgruppen. Zuschüsse an Unternehmen und Haushalte für die Durchführung von energiesparenden Arbeiten. Zuschuss an Akteure und Verbände, die

nerhalb des liberalisierten Marktes Haushalts- und

dustriekunden begleiten oder betreuen. Zuschuss an Akteure und Verbände, die Benutzer (Bürger, Fachleute, Schüler, Unternehmen) sowohl im Bereich der Energieeffizienz als auch der erneuerbaren Energien begleiten oder betreuen Zuschüsse an Betreiber von Verteilernetzen im Rahmen des "Prosumer"-Tarifs. Zuschüsse an Betreiber von Verteilernetzen zur Übernahme der

stallation von kommunizierenden Zählern. Zuschüsse an Stromerzeuger (Haushalte und Unternehmen) zur Maximierung des energetischen Eigenverbrauchs. Zuschüsse an Stromerzeuger (Haushalte und Unternehmen) im Rahmen des "Prosumer"-Tarifs. Zuschuss an Betreiber von Verteilernetzen für die Erweiterung der

Artikel 33§ 2 des Dekrets vom 12.

April 2001 bezüglich der Organisation des regionalen Elektrizitätsmarkts genannten Liste der geschützten Kunden. Dotation an den Fonds für niedrige Kohlenstoffemissionen und Resilienz. Zuschüsse an Unternehmen, öVE und lokale Behörden zur Unterstützung von Wasserstoffprojekten. Zuschüsse an Unternehmen, öVE und lokale Behörden zur Unterstützung der Einrichtung von Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften. Zuschüsse an Haushalte und Unternehmen, öVE und lokale Behörden zur Konkretisierung von Projekten im Bereich nachhaltiger Energie und Klima,

sbesondere im Rahmen des Aktionsplanes für Energie und Klima. Zuschüsse an Haushalte und Unternehmen, öVE und lokale Behörden zur Beschleunigung der

stallierung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Bereich. Programm 16.41 (WBFIN-Programm16.084): Erste Allianz Beschäftigung - Umwelt:

itiativen zur drastischen Verringerung der bei der Benutzung von Wohnungen anfallenden Kosten. Finanzierung des Renovierungsplans und der Verfahren zur Schaffung und Renovierung des öffentlichen Wohnungsbestands. Plan zur Renovierung des öffentlichen Wohnungsbestands zwecks der Verbesserung der Energieeffizienz. Plan zur Renovierung von Gebäuden des öffentlichen und des nichtkommerziellen Sektors zwecks der Verbesserung der Energieeffizienz. Projektaufrufe zwecks der raschen Zurverfügungstellung von gemeinnützigen Wohnungen, von

novativen Wohnungen (für Senioren, behinderte Personen "connects" ...) und Mietwohnungen mit sozialer Nutznießung. Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung von Öko-Baustoffen und zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft im Baugewerbe. Programm 16.42 (WBFIN-Programm16.085): Nachhaltige Entwicklung: Zuschuss für die nachhaltige Beschaffungspolitik im öffentlichen Sektor

Verbindung mit der sozial-beruflichen Eingliederung, der Ausbildung und der Schaffung von Arbeitsstellen. Programm 16.53 (WBFIN-Programm16.089): Fonds für Energie: Zuschüsse an die Verteilernetzbetreiber zwecks der Übernahme der reellen Kosten der Verpflichtungen öffentlichen Dienstes. Zuschüsse an Unternehmen für die Förderung der Produktion von Strom und Wärme ab erneuerbaren Energien. Zuschüsse für jegliche Aktivität zur Förderung der Forschung, der technologischen Neuerung und Entwicklung im Bereich der Energie. Zuschüsse und Prämien an Unternehmen, VoG und Haushalte für die Durchführung von energiesparenden Arbeiten. Unterstützung der Aktionen zur Vorführung von wissenschaftlichen und originellen Anwendungen einer Spitzentechnologie im Bereich der Energie zur Verwendung

Tätigkeitssektoren, wo diese Technologie nicht oder kaum vertreten ist. Studien und Aktionen zur Sensibilisierung zwecks der Beherrschung der Energiekosten. Studien und Aktionen zur Sensibilisierung zwecks der Eigenenergieerzeugung. Programm 17.02 (WBFIN-Programm17.091):

nere Angelegenheiten: Zuschüsse an das Regionale Beihilfezentrum für die Gemeinden ("Centre régional d'Aide aux Communes") für seine Funktionskosten und für den Erwerb von langlebigen, beweglichen Gütern. Zuschüsse an den Regionalrat für Ausbildung für die Bediensteten der lokalen und provinzialen Verwaltungen der Wallonie ("Conseil régional de formation des agents des administrations locales et provinciales de Wallonie") für seine Funktionskosten und für den Erwerb von langlebigen, beweglichen Gütern. Zuschüsse und Vergütungen an Gemeinden, Provinzen,

terkommunalen, öffentliche Sozialhilfezentren, andere lokale Behörde und an öffentliche oder Privateinrichtungen, die Überlegungs-, Sensibilisierungs- und Ausbildungsaktionen betreffend die Verwaltung der lokalen Behörden, die Bürgerbeteiligung, die partizipierende Demokratie, die soziale Eingliederung und die allgemeinen Ziele des Programms führen. Zuschüsse zugunsten der Hauptstadt Namur. Zuschüsse zugunsten von Pilotmaßnahmen

Verbindung mit den übergemeindlichen Strukturen. Zuschüsse an das CRAC im Rahmen des Plans Wohlbefinden. Zuschüsse und Vergütungen an Gemeinden, Provinzen,

terkommunalen, öffentliche Sozialhilfezentren, andere lokale Behörde und an öffentliche oder Privateinrichtungen, die Aktionen führen, die auf die Ausstrahlung und/oder die Bürgerbeteiligung auf kommunaler und suprakommunaler Ebene abzielen. Zuschuss an lokale Behörden im Rahmen des Digitalfonds der lokalen Behörden. Zuschüsse an die Gemeinden für Aktionen zur Förderung der sozialen Eingliederung, der

standhaltung des Erbes und der Sicherheit, der Beschäftigung und Zuschüsse an die Gemeinden für die lokalen Entwicklungsagenturen. Zuschüsse und Vergütungen an Gemeinden,

terkommunalen und öffentliche bzw. Privateinrichtungen im Rahmen der Verwaltungsunterstützung. Zuschüsse und Vergütungen an Gemeinden,

terkommunalen und öffentliche bzw. Privateinrichtungen für die Berufsbildung des Gemeindepersonals und der Mandatträger. Zuschüsse und Vergütungen an Gemeinden, damit sie Mechanismen zur Verbesserung ihrer eigenen Dienststellen und der zugunsten der Bürger geleisteten Dienste einleiten können. Zuschüsse und Vergütungen an Gemeinden,

terkommunalen und öffentliche Einrichtungen im Rahmen der Mitfinanzierung der europäischen Programme, die

den Gemeinden geführt werden. Zuschüsse und Vergütungen an Gemeinden,

terkommunalen und öffentliche Einrichtungen zur Förderung des Bürgerengagements und der Partnerschaften

Sachen lokale Vorbeugung, und dies

jedem Bereich. Zuschüsse zugunsten der Gemeinden und Provinzen, um einen Ausgleich für die Pauschalisierung der Ermäßigungen des Immobilienvorabzugs zu gewähren. Zuschüsse für die Berufsausbildung der Personalmitglieder der Provinzialverwaltungen. Zuschuss an den Vermittlungsdienst im Rahmen von Vermittlungsleistungen für lokale Behörden. Zuschuss zur Förderung der IT-

strumente, der IKT und des Plans "e-Commune". Zuschuss im Rahmen des Plans "Ausbildung" Zuschüsse an die Gemeinden und VoG für die Organisation der Etappen des "Tour de la Région wallonne". Zuschüsse im Rahmen der gemeinsamen Nutzung von Computer Anwendungen seitens der lokalen Behörden. Finanzierung der Zelle für die Prüfung der Vereinbarkeit der Mandate. Zuschüsse für die lokalen Entwicklungsagenturen unter der Form einer VoG. Zuschüsse zur Unterstützung der

itiativen im Hinblick auf eine bessere Arbeitsweise der öffentlichen Sozialhilfezentren. Zuschüsse im Rahmen der sektoriellen Abkommen. Zuschüsse an die Gemeinden für die im Rahmen des Plans für die soziale Kohäsion geführten Aktionen. Kapitalzuschüsse im Rahmen der

standhaltung der öffentlichen

frastrukturen der untergeordneten Behörden. "Leader"-Projekte. Dotation an den Wallonischen Fonds für die Naturkatastrophen ("Fonds wallon des calamités naturelles"). Zuschuss und Vergütungen an

terkommunalen für Aktionen zur Verbesserung der öffentlichen Sauberkeit und zur Förderung der Arbeitsbeschaffung. Zuschuss zugunsten des Wallonischen Netzes zur Bekämpfung der Armut ("Réseau wallon de lutte contre la pauvreté" - RWLP). Studien, Kommunikation und Sensibilisierung der lokalen Behörden für den Datenaustausch. Cop21 - Beihilfe beim Ankauf von nicht verschmutzenden Kraftfahrzeugen oder bei der Anpassung von Fahrzeugen an die Umweltnormen. Begleitmaßnahmen zur Kilometerabgabe - Schausteller und Wandergewerbetreibende. Begleitmaßnahmen zur Kilometerabgabe - Grubensektor. Zuschüsse für Maßnahmen zur überlokalen Verwaltung. Ausgleich zugunsten der lokalen Behörden im Rahmen der Abschaffung der Steuern auf Masten, Gittermasten und Antennen. Zuschüsse an die Stadt Namur für

vestitionen

Zusammenhang mit ihrer Rolle als regionale Hauptstadt. Zuschüsse zugunsten der Gemeinden und Provinzen im Rahmen des zweiten Pfeilers der Pensionen. Zuschüsse an die Provinzen im Rahmen der Übernahme der Hilfeleistungszonen. Zuschüsse an die Gemeinden und Provinzen für den Verantwortlichkeitsbeitrag für die Renten. Dotation an das regionale Beihilfezentrum für die Gemeinden ("CRAC") für die Unterstützung der Gemeinden im Rahmen der Rentenproblematik. Außerordentliche Zuschüsse an die Gemeinden, Provinzen, ÖSHZ,

terkommunalen und anderen lokalen Behörden. Zuschuss für die Unterstützung der Gemeinden im Rahmen der Rentenproblematik. Programm 17.11 (WBFIN-Programm 17.092): Bereichsübergreifende Maßnahmen im sozialgesundheitlichen Bereich: Unterstützung von bereichsübergreifenden

itiativen. Unterstützung des "Tandem" - Plans. Zuschüsse an Einrichtungen, die

den Bereichen Prostitution und/oder AIDS aktiv sind. Zuschüsse an die Gemeinden im Rahmen der Politik des Plans für die soziale Kohäsion

den Städten und Gemeinden der Wallonie. Ressortübergreifende Zuschüsse für Ausrüstungen Unterstützung von Sportinitiativen im sozialgesundheitlichen Bereich. Zuschüsse für Forschung, Studien und Aktionen im Bereich der Umweltgesundheit. Programm 17.12 (WBFIN-Programm 17.092): Unterschiedliche Dotationen für Maßnahmen

den Bereichen Gesundheit, Sozialschutz, Behindertenwesen und Familien: Zuschuss an das Regionale Beihilfezentrum für die Gemeinden ("CRAC") im Rahmen der Befugnisse Gesundheit, Behindertenwesen und Familie. Programm 17.13 (WBFIN-Programm 17.092): Soziale Maßnahmen: Unterstützung von

itiativen im Bereich der sozialen Maßnahmen. Zuschüsse zur Finanzierung der Forschung im Bereich der sozialen Maßnahmen. Betriebs-, Personal- und Ausstattungszuschüsse für öffentliche oder private Sozialrelais. Zuschüsse für Einrichtungen, die Einwanderern eine religiöse oder morale Hilfe leisten. Unterstützung von durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) geführten

itiativen. Unterstützung des "Fonds d'Impulsion à la Politique des Immigrés" (Fonds zum Antrieb der Politik für Einwanderer) (FIPI). Zuschüsse im Bereich der sozialen Eingliederung der Bevölkerungen ausländischer Herkunft. Zuschüsse an Einrichtungen mit regionalem, transregionalem und transnationalem Charakter für Forschung,

formation, Überlegung und Aktionen im Bereich der

tegration der Einwanderer. Zuschüsse an Aufnahmehäuser und Gemeinschaftshäuser. Zuschüsse an die regionalen Zentren für die Eingliederung der Ausländer oder der Personen ausländischer Herkunft Zuschüsse an Einrichtungen für Koordination und Dokumentation im sozialen Bereich. Unterstützung von Sonderinitiativen der öffentlichen Sozialhilfezentren und sonstiger öffentlicher Behörden. Unterstützung zur Ausbildung von Sozialvermittlern und Beamten. Unterstützung der Aufsicht im Bereich der sozialen Maßnahmen, im sozialgesundheitlichen und sozialmedizinischen Bereich. Zuschüsse an die Hilfedienststellen für Rechtsuchende. Unterstützung des nationalen Planes für Chancengleichheit. Unterstützung der Koordinierungsmaßnahmen auf der Ebene der Gerichtsbezirke. Unterstützung der Reflexionsgruppe über Opferhilfe. Zuschüsse im Bereich der beruflichen Eingliederung der Existenzminimumempfänger. Zuschüsse zur Anschaffung von Ausrüstungen für Aktionen im sozialen Bereich Ausrüstungs- und Einrichtungszuschüsse zugunsten der öffentlichen Sozialhilfezentren und der Kapitel XII. Zuschüsse zwecks des Erwerbs, der Anlage und Ausstattung von Geländen für Landfahrer. Unterstützung von privaten und öffentlichen Diensten für soziale Eingliederung. Unterstützung von privaten und öffentlichen

itiativen

Sachen Chancengleichheit. Zuschüsse an VoG, die als Partner von

der Gründung befindlichen sozialen Vermittlungsstellen dienen. Zuschüsse an die VoG "l'Observatoire du Crédit et de l'Endettement". Zuschüsse an die VoE "Osiris-Crédal-Plus". Zuschüsse an die sozialen Vermittlungsstellen von Namur und Tournai. Zuschüsse an die Sozialdienstzentren Unterstützung von privaten

itiativen

Sachen Schuldenvermittlung. Zuschüsse zur Unterstützung der

itiativen im Hinblick auf eine bessere Arbeitsweise der öffentlichen Sozialhilfezentren. Zuschüsse für Sportinitiativen im Bereich der sozialen Maßnahmen. Zuschuss zugunsten der ÖSHZ im Rahmen der Aktivierung der Empfänger einer finanziellen Sozialhilfe

Anwendung des Gesetzes vom

  1. April 1965 (Föderal) - Art. 60-
  2. Zuschüsse an die ÖSHZ im Rahmen der Aktivierung der Empfänger des Eingliederungseinkommens (Föderal) - Art. 60-
  3. Zuschüsse für die Eingliederung der Ausländer oder der Personen ausländischer Herkunft. Beitrag zugunsten der Nationalen Kommission für die Rechte des Kindes. Zuschüsse an Einrichtungen für Aufgaben

Bezug auf die Frauenrechte oder die Bekämpfung der ehelichen Gewalt. Zuschüsse an Einrichtungen für die Bekämpfung der Frauendiskriminierung. Zuschüsse an Einrichtungen, die jede Form der Diskriminierung bekämpfen. Bürgerdienst - Zuschüsse an die VoE "Plateforme pour le Service Citoyen". Bürgerdienst - Entschädigungen für die Praktikanten. Zuschüsse im Bereich der ständigen Wohnorte. Programm 17.14 (WBFIN-Programm 17.092): Kindertagesstätten und Kleinkinderpolitik:

frastrukturzuschuss an private oder öffentliche Einrichtungen, die im Bereich der Geburt und Kindheit tätig sind. Zuschüsse im Rahmen der außerschulischen Kleinkinderaufnahme. Babypack-Prämien. Programm 18.02 (WBFIN-Programm 18.096): UNTERNEHMEN -

vestitionsbeihilfen: Finanzierung der Maßnahme "Carbon Leakage". Prämien im Rahmen der Begleitmaßnahmen zur Kilometerabgabe. Zuschüsse für Maßnahmen, die im Rahmen des Wallonischen Plans zur Förderung der Alternativen zum Straßentransport durchgeführt werden. Programm 18.03 (WBFIN-Programm 18.097): UNTERNEHMEN - Wirtschaftliche und finanzielle

strumente: Zuschüsse an die SOWALFIN. Zuschüsse für die Betriebskosten des "Pôle de l'image" - Funktionskosten und anvertraute Aufträge. Zuschüsse an die Öffentliche Gesellschaft für die Förderung der Umweltqualität (SPAQuE) für die übertragene Aufgabe NORDION. Strategische

terventionen

dem

dustriellen Bereich zugunsten von Unternehmen, die vor Umstrukturierungsmaßnahmen stehen. Aktionsmittel an die Finanzeinrichtungen der Wallonie zwecks Verstärkung und Entwicklung der wallonischen Unternehmen. Beteiligung an der Aktivität Darlehen / Bürgschaften der SOWALFIN. Zuschüsse und Prämien im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans. Unterstützung der

novation, der Entwicklung und des Wachstums der Unternehmen. Darlehen und Garantien im Rahmen der Begleitmaßnahmen zur Kilometerabgabe.

terventionen bezüglich (u.a. Funktions)Ausgaben für Projekte, die durch die Europäische Union mitfinanziert werden. Programm 18.04 (WBFIN-Programm 18.098): Gewerbegebiete: Zuschüsse an Träger der wirtschaftlichen Entwicklung zwecks der Durchführung von verschiedenen Studien und sonstigen Maßnahmen

Verbindung mit der Entwicklung von Gewerbegebieten. Zuschüsse an Universitäten oder an Zusammenschlüsse von Universitäten im Rahmen der Entwicklung der Gewerbegebiete. Regionale Beteiligung zugunsten der SOWAFINAL für die Deckung der jährlichen Lasten, die sich aus der alternativen Finanzierung der Aufnahmestrukturen für wirtschaftliche Aktivitäten ergeben, und für die Neuausrichtung der wirtschaftlichen Aktivität. Finanzierung von

dustriellen Aufnahmeinfrastrukturen und sonstigen Maßnahmen für die Entwicklung von Gewerbegebieten, die von der EU mitfinanziert werden. Zuschüsse im Rahmen von Pilotexperimenten zur Sanierung von Gewerbegebieten. Programm 18.06 (WBFIN-Programm 18.099): UNTERNEHMEN - Wettbewerbsfähigkeit,

novation, Entwicklung: Zuschüsse zwecks der Förderung der Kreislaufwirtschaft

der Wallonischen Region. Zuschüsse zwecks der Anregung zur Existenzschaffung, des Wachstums und der

novation

Betrieben und der Strukturierung der Produktionsstruktur. Zuschüsse an die operativen Zellen der Wettbewerbspole. Zuschüsse im Rahmen der Entwicklung und Unterstützung der Handelsgeschäfte und Kunsthandwerker und der Redynamisierung der Stadtzentren (worunter die Strukturen zur Verwaltung der Stadtzentren). Vom ELER mitfinanzierte Zuschüsse zur Förderung von lokalen Aktionen zwecks der wirtschaftlichen Belebung. Zuschüsse für Aktivitäten zur Förderung des Bereichs Logistik. Zuschüsse an den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie für die Betriebskosten der Beobachtungsstelle für den Handel. Programm 18.07 (WBFIN-Programm 17.092): Im Rahmen der Strukturfonds mitfinanzierte Aktionen: Zuschüsse bezüglich (u.a. Funktions)Ausgaben für Projekte, die durch die Europäische Union mitfinanziert werden. Programm 18.11 (WBFIN-Programm 17.092): Förderung der Beschäftigung: Zuschüsse an das IWEPS (Wallonisches

stitut für die Bewertung, Zukunftsforschung und Statistik) zur Finanzierung der Betriebsausgaben der Arbeitsmarktbeobachtungsstelle. Beitrag der Wallonischen Region zum Programm LEED der OECD. Zuschüsse zur Finanzierung der Übertragung der Kompetenz "Beschäftigung" auf die Deutschsprachige Gemeinschaft. Zuschüsse im Rahmen der Betreuung und Sensibilisierung der Betriebe für das Diversitätsmanagement. Zuschüsse an die lokalen Entwicklungsagenturen Zuschüsse zur Förderung der Chancengleichheit, was den Zugang zum Arbeitsmarkt betrifft. Zuschüsse

Verbindung mit dem weiblichen Unternehmertum und der Frühentwicklungsphase. Bezuschussung von Aktionen

Sachen Beschäftigung. Wallonische Mitfinanzierung für die Achse "LEADER" des Wallonischen Programms für ländliche Entwicklung. Zuschüsse an

ternationale

stitutionen außer der EU. Zuschüsse an die Begleitungsstrukturen für die Selbstschaffung von Arbeitsstellen. Zuschüsse für Aktionen zugunsten der Neets. Programm 18.12 (WBFIN-Programm 18.102): FOREm: Zuschüsse für spezifische Aktionen im Bereich der Beschäftigung

den kollektiven Umschulungszellen. Zuschüsse für Maßnahmen zur Durchführung der gemeinsamen Erklärung der Regierung und der sozialen Partner. Zuschüsse zur Ausführung eines Begleitplans für die Beschäftigung. Zuschüsse für die Finanzierung der kollektiven Umschulungszellen. Zuschüsse an die

stances Bassin Enseignement Qualifiant-Formation-Emploi. Zuschüsse zur Finanzierung der Häuser der Beschäftigung. Zuschüsse für die Antwort auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes: Sprachenplan, Mangelberufe. Zuschüsse für die Förderung eines Qualitätsangebots Zuschüsse zur Verbesserung und Stärkung der Berufsorientierung (Berufsversuche). Zuschüsse für Aktionen, die die Förderung der Beschäftigung und die Eingliederung fördern. Zuschüsse für Prämien und Ergänzungen. Ausbildungs-, Praktikums- und Niederlassungszulagen. Zuschüsse für den "Fonds de l'expérience professionnelle" (Berufserfahrungsfonds). Zuschüsse für Befreiungen wegen Ausbildung und Studien. Eingliederungsvertrag. Zuschüsse für die sozialberufliche Eingliederung der Neuankömmlinge und Politik zur Prävention von Radikalismus. Zuschüsse für Begleitmaßnahmen - Kilometerabgabe - Bereich Beschäftigung. Programm 18.13 (WBFIN-Programm 18.103): Durch die Verwaltung geführter Plan zur Behebung der Arbeitslosigkeit, dessen Kostenübernahme jedoch durch Vermittlung des FORem gewährleistet wird: Beihilfen für die Förderung der Beschäftigung (A.P.E.) Maßnahme SESAM. Programm 18.15 (WBFIN-Programm 18.104): Sozialwirtschaft: Zuschüsse für Pilotmaßnahmen und für die Förderung der Sozialwirtschaft, einschließlich der Entwicklung von Genossenschaften und der Förderung neuer wirtschaftlicher kollaborativer, kooperativer und kreativer Modelle. Zuschüsse zugunsten des "Réseau de lutte contre la pauvreté en Wallonie". Zuschüsse an Immobiliengesellschaften mit sozialer Zielsetzung im Bereich der Sozialwirtschaft. Zuschüsse bezüglich (u.a. Funktions)Ausgaben für Projekte, die durch die Europäische Union mitfinanziert werden. Zuschüsse an den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie für die Funktion des Beratungs- und Zulassungsausschusses der Sozialwirtschaftsunternehmen ("Commission consultative et d'agrément des entreprises d'économie sociale"). Zuschüsse für Projekte

Sachen Mikrokredit einschließlich der kooperativen Mikrofinanzierungen und ihrer Begleitung. Aktionen zur Einführung von sozialen, umwelt- und ethischen Klauseln

die öffentlichen Aufträge zugunsten der sozialwirtschaftlichen Unternehmen. Zuschüsse an W. ALTER. Programm 18.19 (WBFIN-Programm 18.108): Bürgernahe Arbeitsstellen: Beschäftigung für Jugendliche im nichtkommerziellen Sektor (privater und öffentlicher Sektor). Erste-Arbeitsstelle-Verträge - (privater und öffentlicher Sektor). Laufbahnunterbrechungen. Zuschüsse an den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie. Programm 18.21 (WBFIN-Programm 18.109): Berufsbildung: Zuschüsse zur Förderung der Bildung

der

formations- und Kommunikationstechnologie. Zuschüsse an den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie. Zuschüsse zur Förderung der

formation, Orientierung und Umsetzung von qualifizierenden Ausbildungen. Verschiedene Zuschüsse zur Förderung der Bildung. Zuschüsse an die LEADER-Projekte. Zuschüsse zur Deckung von Fortbildungsvergütungen. Zuschüsse im Rahmen der Vereinbarungen für den nichtkommerziellen Sektor. Zuschüsse zur Unterstützung der Einführung neuer Ausbildungswege. Zuschüsse zur Förderung von

vestitionen im Bereich der Bildung. Unterstützung der Aktionen hinsichtlich des qualifizierenden Bildungswegs. Zuschüsse für die jedem Bürger der Wallonie zugängliche Sprachenplattform. Programm 18.22 (WBFIN-Programm 18.110): FOREm - Fortbildung: Zuschüsse für Maßnahmen zur Durchführung der gemeinsamen Erklärung der Regierung und der sozialen Partner. Zuschüsse zur Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der sozialberuflichen Eingliederung und der Berufsbildung. Zuschüsse für spezifische Aktionen im Bereich der Berufsbildung

den kollektiven Umschulungszellen. Zuschüsse zur Förderung der Berufe im nicht kommerziellen Sektor. Zuschüsse zur Finanzierung der Betriebskosten der Kompetenzzentren. Zuschüsse zur Finanzierung der Ausbildungsschecks. Zuschüsse für die Anpassungskredite. Zuschüsse zur Bekämpfung des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften. Zuschüsse für die Antwort auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes: Sprachenplan, Mangelberufe. Zuschüsse zur Förderung von selbst geschaffenen Aktivitäten. Finanzierung der Betriebskosten und

vestitionen für den Abschnitt Ausbildung für die Wettbewerbspole. Zuschüsse zur Unterstützung der alternierenden Ausbildung und der Selbstschaffung von Aktivitäten. Zuschüsse zur Verbesserung und Stärkung der Berufsorientierung (Berufsversuche). Zuschüsse zur Gewährleistung einer maximalen Zugänglichkeit der Kompetenzzentren für das Unterrichtswesen. Zuschüsse zur Finanzierung der

vestitionen der beruflichen Ausbildungszentren. Zuschüsse für Lehrgänge für Mentoren. Zuschüsse für Maßnahmen zur Validierung der Kompetenzen. Zuschüsse für Aktionen zur Stärkung der Verbindung zwischen Ausbildungsangebot und Berufen der Zukunft. Zuschüsse für die Finanzierung von Lehrgängen

den Kompetenzzentren

Verbindung mit den im Rahmen der Pole und der Digitalisierung der Berufe geführten Projekten. Zuschüsse zur Unterstützung von

novativen Betrieben. Zuschüsse zur Finanzierung der Ausbildungen

Kompetenzzentren im Bereich des digitalen Umstiegs. Zuschüsse für das Projekt "Maison des Langues". Zuschüsse für Begleitmaßnahmen - Kilometerabgabe - Bereich Ausbildung. Zweckbestimmte Zuschüsse zugunsten der Projekte im Rahmen der Partnerschaftsvereinbarung zwischen der Wallonischen Region, dem Wallonischen Amt für Berufsbildung und Arbeitsbeschaffung ("FOREm") und den ÖSHZ. Zuschüsse an die CISP. Zuschüsse zur Förderung der Selbstschaffung von Aktivitäten - Airbag Zuschuss FORMAFORM. Programm 18.23 (WBFIN-Programm 18.111): Landwirtschaftliche Fortbildung: Zuschüsse an landwirtschaftliche Bildungszentren zur Organisierung von Kursen und anderen Tätigkeiten im selben Bereich. Programm 18.24 (WBFIN-Programm 18.112): IFAPME: Zuschüsse für die Betriebskosten des "

stitut wallon de formation en alternance et des

dépendants et petites et moyennes entreprises" (Wallonisches

stitut für die alternierende Ausbildung und für die Ausbildung der Selbstständigen und der kleinen und mittleren Unternehmen) (IFAPME). Zuschüsse zur Förderung und Ausbildung der Selbstständigen. Zuschüsse an das IFAPME für

vestitionen

Zusammenhang mit den beruflichen Ausbildungs- und Dienstleistungszentren. Finanzierung des "plan langues" im Rahmen der alternierenden Ausbildung Zuschüsse für die Entwicklung von alternierenden Ausbildungen und Berufspraktiken. Zuschüsse zur Verbesserung und Stärkung der Berufsorientierung (Berufsversuche). Zuschüsse zwecks der Förderung der Harmonisierung des Status der Lernenden im dualen Ausbildungsweg und ihrer Betreuung

Unternehmen. Zuschüsse für Lehrgänge für Mentoren. Zuschüsse für Maßnahmen zur Validierung der Kompetenzen. Zuschüsse für die Aufwertung der beruflichen Zeugnisse. Zuschüsse für Ausbildungen im Bereich der Berufe mit einem Arbeitskräftemangel und zur Unterstützung der dualen Ausbildung. Zuschüsse für den Sprachenplan. Zuschüsse für Ausbildungen im Rahmen der Digitalisierung der Berufe. Zuschüsse und Prämien im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans. Programm 18.25 (WBFIN-Programm 18.113): Überkreuzte politische Aktionen im Rahmen der Ausbildung: Verschiedene Zuschüsse im Rahmen der dualen Ausbildung. Funktionszuschüsse für das "Office francophone de la Formation en Alternance" Zuschüsse für Aktionen zur Alphabetisierung. Verschiedene Zuschüsse im Rahmen der Anerkennung der Kompetenzen. Zuschüsse an den "Service Francophone des Métiers et Qualifications". Zuschüsse im Rahmen der Projekte "Berufsorientierung" und "Cité des métiers". Zuschüsse an gemeinsame Strukturen im Höheren Unterrichtswesen. Zuschüsse an die AEF - Europe (CFC-Auftrag). Zuschuss an den Wirtschafts-, Sozial- und Umweltrat der Wallonie. Zuschuss an FORMAFORM. Programm 18.31 (WBFIN-Programm 18.114): FORSCHUNG - Unterstützung, Förderung, Verbreitung und Aufwertung: Zuschüsse bezüglich (u.a. Funktions)Ausgaben für Projekte, die durch die Europäische Union mitfinanziert werden. Zuschuss an den "Parc d'aventures scientifiques" (PASS). Zuschüsse und Prämien im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans. Zuschüsse an den nationalen Fonds für wissenschaftliche Forschung (FRIA, Welbio und WISD). Programm 18.32 (WBFIN-Programm 18.115): Digital: Zuschüsse und Prämien im Rahmen des Wallonischen

vestitionsplans. Zuschüsse im Rahmen der Programms Digital Wallonia. Zuschüsse für die Projekte "digitale Schulen". Zuschüsse an die Agentur für digitale Technologien ("Agence du Numérique" (AdN) ). Programm 18.52 (WBFIN-Programm 18.118): Fonds für die Unterstützung der Forschung, Entwicklung und

novation: Zuschüsse für alle Maßnahmen, die

bedeutendem Maße zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und

novierung

der Wallonie beitragen. Programm 19.03 (WBFIN-Programm 19.034): Haushalt - Buchführung - Finanzen: Zuschüsse zugunsten von Aktionen, die zur Ausstrahlung der Wallonie beitragen. Art. 49 - Die Regierung wird ermächtigt, eine spezifische finanzielle

tervention für KMB oder Selbstständige, einschließlich Freiberufler, einzuführen, die durch die Überschwemmungen im Juli 2021 geschädigt wurden, die durch die Erlasse der wallonischen Regierung vom

  1. Juli und
  2. August 2021 als Naturkatastrophen anerkannt wurden. Art. 50 - Die Ministerin für Gesundheit und soziale Maßnahmen wird im Rahmen der der ministeriellen Führung gewidmeten Basisartikel (Funktionsbereiche) dazu ermächtigt, Zuschüsse im Rahmen des Haushaltsplans der "Agence wallonne de la Santé, de la Protection sociale, du Handicap et des Familles" für Aktionen im Bereich der Gesundheit und des Wohlbefindens zu finanzieren, die Folgendes betreffen: Zuschüsse an das "Forschungszentrum für soziale Verteidigung" des Krankenhauses "Les Marronniers" Zuschüsse für Forschung, Studien und Aktionen im Bereich des Gesundheitswesens und der Geistesgesundheit. Zuschüsse an Zentren für telefonische Beratung. Zuschüsse zugunsten von Einrichtungen und Vereinigungen, die durch ihre Aktivitäten zur Verbreitung von

formationen bezüglich der Gesundheit beitragen. Zuschüsse an Einrichtungen für Studien, Versuche und Aktionen im Bereich der Geistesgesundheit, der Drogensucht und der Pflegenetze. Zuschüsse im Bereich der Palliativbehandlung.

vestitionszulage für Gesundheit, Geistesgesundheit, Drogensucht und Pflegenetze. Zuschüsse im Bereich der Schulkrankheiten. Zuschüsse an die Geistesgesundheitsdienste vom privaten und öffentlichen Sektor für ihre Ausrüstung und Einrichtung. Zuschüsse an die "Relais Santé". Zuschüsse für Beteiligungen an den nicht bezuschussten Lasten der Krankenhäuser von Tournai. Zuschüsse an auf Suchtprobleme spezialisierte Dienststellen sowie Hilfe- und Pflegenetze. Zuschüsse für die Neuentfaltung des Angebots von Krankenhäusern Zuschüsse für die Stärkung der Koordinierungszentren für Heimpflege und -dienstleistungen im Rahmen des Plans zur sozialen

klusion Zuschüsse für die Stärkung der Netzwerke für die Hilfe an und Aufnahme von Drogensüchtigen im Rahmen des Plans zur sozialen

klusion. Ausgaben im Rahmen der Funktionskosten der "observatoire de la santé" (Beobachtungsstelle für die Gesundheit). Zuschüsse an

tegrierte Gesundheitsvereinigungen. Zuschüsse an Koordinationszentren für Heimpflege und -dienstleistungen des Privatsektors und des öffentlichen Sektors. Zuschüsse im Bereich der chronischen Niereninsuffizienz Unterstützung von Sportinitiativen im Bereich der Gesundheit. Im Rahmen der Pflegeverläufe durchgeführte Pilotexperimente. Zuschüsse für

itiativen im Familien- und Seniorenbereich. Zuschüsse an anerkannte Dienststellen im öffentlichen und Privatbereich für Familienhilfe und Betreuung von Personen, die zu Hause selbständig wohnen. Zuschüsse für die Weiterbildung der Sozialarbeiter. Zusätzlicher Zuschuss an zugelassene Hilfedienststellen für Familien und Betagte, der für jede geleistete Arbeitsstunde zugunsten von Benutzern, die

Gemeinden mit einer niedrigen Bevölkerungsdichte wohnen, gewährt wird.

frastrukturzuschüsse im Bereich des Wohnungswesens für Personen im Seniorenalter.

vestitionszulagen im Familien- und Seniorenbereich. Zuschüsse an die Zentren für Ehe- und Familienplanung und -beratung für die Anschaffung von Empfängnisverhütungsmitteln im Rahmen des Plans zur sozialen

klusion. Zuschüsse als Bet

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