Kündigung durch den Arbeitgeber: Anfechtung und Verteidigung

Arbeitsrecht

Eine Arbeitgeberkündigung kann bei Gericht angefochten werden — insbesondere wegen Sozialwidrigkeit oder eines verpönten (unzulässigen) Motivs. Die Fristen sind sehr kurz. Wichtig ist auch, ob ein Betriebsrat besteht und ob dieser der Kündigung widersprochen hat.

Kündigung durch den Arbeitgeber: Anfechtung und Verteidigung
Frist: Kündigungsanfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht regelmäßig binnen 2 Wochen; besteht ein Betriebsrat, ist zunächst dessen Stellungnahmefrist zu beachten. Fristen ab Zugang der Kündigung — sofort rechtlich abklären.

Was tun

  1. Notieren Sie Datum und Art des Zugangs der Kündigung sowie die Kündigungsfrist/den Endtermin.
  2. Klären Sie, ob ein Betriebsrat besteht und ob er der Kündigung widersprochen, zugestimmt oder keine Stellungnahme abgegeben hat.
  3. Prüfen Sie mögliche Anfechtungsgründe: Sozialwidrigkeit (soziale Härte) oder verpöntes Motiv (z. B. Gewerkschaftstätigkeit, geltend gemachte Ansprüche).
  4. Wenden Sie sich umgehend an Betriebsrat, Arbeiterkammer oder Gewerkschaft — sie können unterstützen bzw. die Anfechtung tragen.
  5. Bringen Sie fristgerecht die Anfechtungsklage beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht ein.
  6. Sichern Sie Beweise (Dienstzettel, Korrespondenz, Zeugen) und rechnen Sie offene Ansprüche (Entgelt, Urlaubsersatzleistung, Abfertigung) nach.

Worauf achten

Rechtsgrundlage

Zugehörige Gerichtsentscheidungen

OGH 9ObA120/91 — Sozialwidrigkeit — Bei der Prüfung, ob durch die Kündigung wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden (Sozialwidrigkeit).
OGH 9ObA114/93 — verpöntes Motiv — Eine erfolgreiche Anfechtung setzt die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Arbeitnehmer als Kündigungsmotiv voraus.
OGH 2Ob554/86 (28.10.1986) — Der gekündigte Dienstnehmer ist zur Anfechtung seiner Kündigung nach dem ArbVG berechtigt.

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Kündigung eine Abfertigung?

Das hängt vom System ab: Bei 'Abfertigung neu' (BV-Kasse) besteht ein Anspruch aus dem angesparten Guthaben; im alten System nur unter bestimmten Voraussetzungen. Konkret prüfen lassen.

Kann ich während der Kündigungsfrist einfach gehen?

Nein, das Arbeitsverhältnis läuft bis zum Endtermin; eigenmächtiges Fernbleiben kann als unberechtigter Austritt gewertet werden. Für 'Postensuchtage' bestehen eigene Regeln.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Entlassung?

Die Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung von Fristen/Terminen; die Entlassung ist die fristlose Beendigung aus wichtigem Grund und wird gesondert (Entlassungsanfechtung) bekämpft.

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